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Hilfestellung für HA f. Fortgeschritene

Dies ist eine Diskussion zu Hilfestellung für HA f. Fortgeschritene innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 14:02
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: augsburg
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Question Hilfestellung für HA f. Fortgeschritene

Hallo an alle!
Bitte um jede Hilfe SEHR DANKBAR. Muss HA für Fortgeschritene von zu Hause schreiben, da mein Kind wiedermal krank ist.
Dieser Umstand erschwert umso mehr das Erarbeiten der HA, da ich kein Zugang zu Literatur hab(bis jetzt),möchte aber vorwärts kommen.
Die Zulässigkeit hab ich einigermassen hinbekommen,die Begründetheit macht mir zu schaffen.
So wie ich das verstanden geht es um Gewährleistungsansprüche. Ist die AGL § 437....BGB.... obwohl es unter Kaufleuten ist?(da gilt ja HGB und BGB) und was mach ich mit diesem Becker?der als Scheinkaufmann auftritt, wo soll ich das überhaupt prüfen?
Bin irgendwie verwirrt und weiß einfach nicht wo ich anfangen soll...habe sonst niemanden mit dem ich mich austauschen könnte..


SACHVERHALT

Heinz Becker, alleinstehender pensionierter Verwaltungsbeamter mit Wohnsitz im saarländischen Bexbach, ist begeisterter Sammler von Modell-Segelschiffen. Um an die besten Modelle für seine
Privatsammlung zu gelangen, ist ihm fast jedes Mittel recht. So hat er sich schon vor Jahren Visitenkarten und Briefbögen drucken lassen, auf denen er – fälschlicherweise – als „Heinz Becker e.K., Fachhändler für Modellbau“ auftritt. Mit deren Hilfe ist es ihm in den letzten Jahren stets gelungen, eine Eintrittskarte für die bedeutende Fachmesse „Mini-Nautica“ zu erhalten, die nur für Gewerbetreibende, nicht für Privatkunden geöffnet ist. Auch im Herbst 2009 hatte er sich auf diese Weise eine der begehrten Eintrittskarten erschlichen und am 15. November 2009 die „Mini-Nautica“ besucht. Am Messestand der Grauvell GmbH, einer Fachhändlerin für Modellbau mit Sitz in Augsburg, fiel ihm das neu erschienene Modell der „Santa
Maria“ auf, des Flaggschiffs der ersten Amerika-Expedition von Christoph Columbus. Sofort bestellte er bei dem dortigen Vertreter der Grauvell GmbH ein Modell der „Santa Maria“ für 450 €. Für die Lieferadresse übergab Becker ihm eine seiner vorbereiteten Visitenkarten und merkte an, dass er das Schiff unbedingt einem seiner Kunden weiterverkaufen wolle. Der Vertreter der Grauvell GmbH sagte Heinz Becker die Lieferung nach Bexbach auch sofort zu. Wenige Tage später erhielt Becker einen mit „Bestellbestätigung“ überschriebenen Brief der
Grauvell GmbH, in dem diese den Kauf eines Modells „Santa Maria“ zum Preis von 450 € zu den umseitig abgedruckten Vertragsbedingungen bestätigte. Die Lieferung sollte alsbald erfolgen. Unter den Vertragsbedingungen, die die Grauvell GmbH stets bei den von ihr abgeschlossenen Verträgen verwendete, fand sich folgende Klausel:
3. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache; § 479 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.
Becker nahm den Brief zu seinen Akten, ohne darauf zu reagieren.
Am 25. November 2009 traf schließlich auch ein großes Paket der Grauvell GmbH bei Becker ein. Um sich die Vorfreude bis zu seinem 67. Geburtstag am 3. Januar 2010 zu erhalten, stellte Becker das Paket ungeöffnet auf den Couchtisch in seinem Wohnzimmer. Erst am 3. Januar 2010 öffnete Becker das Paket und fiel aus allen Wolken: In dem neutralen Verpackungskarton verbarg sich nicht etwa die „Santa Maria“, sondern die „Santa Lucia“, ein Phantasie-Segelschiff, das keinem Original nachempfunden und für echte Sammler völlig wertlos ist. Laut Katalog der Grauvell GmbH kostete dieses Modell auch nur 60 €.
Enttäuscht rief Becker noch am selben Tag bei der Grauvell GmbH an. Dort konnte man sich den Fehler nur durch ein bedauerliches Versehen eines Mitarbeiters beim Versand erklären. Die
zuständige Mitarbeiterin in der Reklamationsabteilung bat Becker, die „Santa Lucia“ zurückzusenden und versprach die Lieferung der „Santa Maria“ sofort nach Eingang der „Santa
Lucia“. Becker sandte daraufhin die „Santa Lucia“ zurück. Da er in der folgenden Zeit sehr beschäftigt war, vergaß er die „Santa Maria“ völlig. Sie kam nie bei ihm an. Erst an seinem 68. Geburtstag am 3. Januar 2011 fiel ihm auf, dass er das Schiff immer noch nicht erhalten hat. Eine Überprüfung seiner Kontoauszüge ergab, dass der Kaufpreis von 450 € im
Dezember 2009 aufgrund einer von ihm noch auf der Messe erteilten Einzugsermächtigung abgebucht worden war. Am 3. Januar 2011 rief B daher bei der Grauvell GmbH an und fragte nach
der „Santa Maria“. Dort teilte man ihm mit, dass die „Santa Lucia“ nie angekommen sei, also wohl auf dem Postweg verloren gegangen sein müsse. Deswegen sei die „Santa Maria“ nicht geliefert worden. Bedauerlicherweise könne man ihm deswegen weder den Kaufpreis erstatten noch eine neue „Santa Maria“ liefern – schon gar nicht nach so langer Zeit. Heinz Becker erhob daher mit einem Schreiben vom 3. Februar 2011 Klage zum Amtsgericht Augsburg. In diesem Schreiben verlangte er, Heinz Becker, von der Grauvell GmbH, die Lieferung des Modellschiffes „Santa Maria“ (unter genauer Angabe der Artikelnummer) oder wenigstens die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 450 €. Dieses Schreiben war von B eigenhändig unterschrieben. Diese Klage wird G am 10. Februar 2011 auch zugestellt.

Bearbeitervermerk:
In einem Rechtsgutachten sind die folgenden Fragen in der vorgegebenen Reihenfolge zu
beantworten. Dabei ist auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen – ggfs. hilfsgutachtlich – einzugehen.
Frage 1: Hat die Klage des Heinz Becker Aussicht auf Erfolg?
Frage 2: Im Falle der Unbegründetheit der Klage: Welche prozessrechtlichen Möglichkeiten – mit
Ausnahme des Abschlusses eines Prozessvergleichs – bleiben Heinz Becker, um von der Klage
Abstand zu nehmen? Welche dieser Möglichkeiten ist ihm zu empfehlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 19:33
Senior Mitglied
 
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AW: Hilfestellung für HA f. Fortgeschritene

Dat scheint wirklich rehcht kompliziert..... Mir fallen auf den ersten Blick folgende Sachen auf:
1.) Mögliche Klagehäufung (Hilfsantrag)
2.) "Hauptantrag" auf Nachlieferung §§ 437 Nr.1, 434, 439
- Problem: Rügeversäumnis gem. § 377 HGB als Grund für Ausschluss für Gewährleistung? (Hier dann das ganze "Gedöns" um Scheinkaufmann)
- Problem: Kann Verkäufer Nacherfüllung verweigern? § 439 III; hier scheint auch § 439 IV Bedeutung zu erlangen!?
- Problem: Verjährung (insbesondere hier die AGB prüfen!)
3.) "Hilfsantrag" auf jeden Fall prüfen (ggf. hilfsgutachterlich!)
- Frage nach Rücktritt mit allen angeschnittenen Problemen

Hoffe das hilft schonma. Sind nur erste Gedanken!

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 17:35
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AW: Hilfestellung für HA f. Fortgeschritene

Es gibt das gleiche Thema schon:
Untergang bei Rücksendung wegen Falschlieferung. Scheinkaufmann
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 20:20
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AW: Hilfestellung für HA f. Fortgeschritene

danke dir! bin schon dabei!!! (falls du es noch nicht gemerkt hast) :-)
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