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Hilfestellung für HA f. Anfänger

Dies ist eine Diskussion zu Hilfestellung für HA f. Anfänger innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 10.09.2011, 11:48
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Hilfestellung für HA f. Anfänger

Hallo,

ich schreib grad meine HA im Zivilrecht, bin auch im Prinzip fast fertig nur komme ich an einer Stelle mal so garnicht weiter.

Wenn der Käufer Schadensersatz statt der Leistung wegen Sachmangel nach §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 will, geht das ja wegen des Vorrangs der Nacherfüllung nur, wenn zur Nacherfüllung eine angemessene Frist gesetzt wurde. Ist im Sachverhalt auch unproblematisch, hat er gemacht und ist erfolglos verstrichen. Ebenfalls unproblematisch ist dass die Nacherfüllung möglich war, also § 275 nicht entgegen steht, und der Mangel auch bei Gefahrübergang vorhanden war (§ 446).

Das Problem ist vielmehr, dass im schriftlichen Kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen" und vor Vertragsschluss hat der Verkäufer auf ausdrückliche Nachfrage des Käufers gesagt, er steht voll dafür ein, dass genau der Sachmangel, der hier gegeben ist, gerade nicht vorliegt.

Klingt nach 'ner Garantieübernahme, aber ich krieg es einfach nicht raus, wie man die §§ 443, 444 bei Schadensersatz statt der Leistung prüft. Beim Vertretenmüssen oder als eigenständigen Punkt "Haftungsausschluss"? Im Moment sieht das Schema bei mir so aus, hab's auch schon hundert mal hin und her gedreht, bin aber irgendwie nie wirklich sicher:

A. Anspruch K gegen V, §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB
...I. Schuldverhältnis, Kaufvertrag, §§ 311 I, 433 BGB
...II. Pflichtverletzung
........1. Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 I Alt. 2, 433 I 2 BGB
...........a) Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 I 1 BGB
...........b) Mangel bei Gefahrübergang, § 446 BGB
........2. Keine Nacherfüllung, §§ 433 I 2, 437 Nr. 1, 439 BGB
...........a) Leistungsort bei Nacherfüllung, § 439 II BGB
...........b) Keine Unmöglichkeit, § 275 BGB
...III. Vertraglicher Haftungsausschluss
........1. Individualabrede
........2. Unwirksam, § 444 BGB
...........a) Garantie übernommen, § 443 I BGB
...........b) Beschaffenheit
...IV. Vertretenmüssen, §§ 280 I 2, 276 BGB
...V. Erfolglose Fristsetzung, § 281 I 1 BGB
...VI. Keine Verjährung, § 438 I Nr. 3 BGB
...VII. Kausaler materieller Schaden, § 249 I BGB

Bin für jede Hilfe dankbar.
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