Dies ist eine Diskussion zu Hilfeeeeeeeeee! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hilfeeeeeeeeee! Hab mal eine dringende Frage! Muss ein Immoblilenverkäufer den Käufer beim Vertragsabschluss darüber aufklärung, dass in dem Haus mal ein Mord geschehen ist und es Gerüchte gibt in dem Keller wären noch Leichen vergraben???? Finde keine Literatur oder Urteile dazu! Könnte das arglistige Täuschung sein?? |
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| AW: Hilfeeeeeeeeee! Das klingt für mich doch sehr nach der großen BGB Ha in einem beschaulichen Städtchen in Mittelhessen! Ich bin auch grad dabei die zu schreiben, habe mich aber mit dieser Frage noch nicht ausgiebig beschäftigt...hänge noch an der ersten, aber für mich klingt das doch sehr nach der Frage ob es sich um einen Sachmangel handelt... Konkret kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Wie hast du denn bei Frage 1 das mit dem Schadensersatz begründet? |
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| AW: Hilfeeeeeeeeee! Also ich habe die erste Aufgabe über die cic gelöst. Und die 2. am Sachmangel wegen dem Bordellfall NJW RR 2ooo S. 1183 scheitern lassen. Somit hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung. Oder jemand anderer Ansicht. Gruß nach Marburg |
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| AW: Hilfeeeeeeeeee! So hab ich das auch gemacht, nur hast du dich für oder gegen eine Aufklärungspflicht der Bank entschieden und wie hast du das begründet? Im zweiten Teil hab ich den Sachmangel zwar auch verneint, habe aber ein arglistiges Verschweigen bejaht. Immerhin besteht noch die Möglichkeit, dass sich eine Leiche in der Mauer befindet und im Gegensatz zum Sachmangel, bei dem Gerüchte ja keine Rolle spielen, kann der Käufer gem. § 123 auch davon ausgehen, über Gerüchte aufgeklärt zu werden, das zumindest habe ich irgendwo gelesen... |
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| AW: Hilfeeeeeeeeee! So, so...die Marburger wieder... Gott, bin ich froh, dass ich nicht mehr da bin Trotzdem ganz viele liebe Grüße in die alte ´"Heimat" und viel Glück bei der HA! |
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