Dies ist eine Diskussion zu Hilfe zur Hausarbeit (Zivilrecht) innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hallo, habe seit gestern den Sachverhalt für die Nachlaufhausarbeit für die Übung für Anfänger/Innen im bürgerlichen Recht. Mit dem Sachverhalt kann ich nicht viel anfangen. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben? V ist Inhaber einer Autovermietung. Für den 1. Juni bestellt M bei V einen Wagen der „Golfklasse (VW Golf, Opel Astra, Renault Mégane o.ä.)“ zum Tagespreis von 49 €. M und V vereinbaren, dass M das Fahrzeug am 1. Juni um 9.00 Uhr abholen soll. Am Morgen des 1. Juni stellt V vor seinem Geschäft einen VW Golf zur Abholung durch M bereit. Als M nicht pünktlich erscheint, ruft V ihn an und erinnert ihn daran, dass er das bereits bereit gestellte Fahrzeug abholen möge. Den Typ des Fahrzeugs erwähnt V dabei nicht. Kurz vor 10.00 Uhr kommt jedoch A in das Geschäft des V und braucht dringend für diesen Tag einen Wagen. Da A bereit ist, 69 € zu zahlen, wenn ihm V sofort einen seiner Mietwagen zur Verfügung stellt, gibt V ihm die Schlüssel zu dem VW Golf, den er für M bereitgestellt hat. Als M den Wagen abholen will, erklärt ihm V, dass er den eigentlich für ihn vorgesehenen Golf anderweitig vermietet habe. Sein Mitarbeiter sei aber gerade dabei, für M einen Renault Mégane aus der Garage zu holen. M weist die Annahme des Fahrzeugs empört mit der Begründung zurück, er setze sich nicht in ein französisches Auto. Frage 1: M verlangt von V, ihm die 20 € (Differenz zwischen 69 € und 49 €) auszuzahlen, die V mit der Vermietung „seines“ Autos verdient habe. Zu Recht? Frage 2: Kann M die 20 € herausverlangen, wenn der VW Golf das einzige Fahrzeug war, das V für diesen Tag noch aus seinem Fahrzeugbestand zur Verfügung hatte? Frage 3: V verabredet mit M, ihm für den 1. Juni seinen einzigen VW Golf zur Verfügung zu stellen und stellt diesen wie verabredet um 9.00 Uhr vor dem Geschäft zur Abholung durch M bereit. Da M den Wagen bis 10.00 Uhr nicht abholt und der Platz vor dem Geschäft gebraucht wird, stellt V das Fahrzeug mangels freier Garagenstellplätze auf einem kostenpflichtigen Parkplatz ab. Um 11.00 Uhr ruft M bei V an und erklärt, er werde den Wagen in einer halben Stunde abholen. Als ein Mitarbeiter des V den Wagen daraufhin vom Parkplatz holt, fährt dieser aus Unachtsamkeit gegen einen Kantstein. Dabei wird der Wagen so stark beschädigt, dass man damit nicht mehr fahren kann. V verlangt dennoch vom M die vereinbarte Tagesmiete von 49 € sowie die Kosten für den Parkplatz in Höhe von 3 €. Zu Recht? Für ein paar Tips wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße ctaege |
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| AW: Hilfe zur Hausarbeit (Zivilrecht) Hausarbeiten sollten in Jura-Foren nicht besprochen werden. Die Profs können auch lesen. Sie kennen ihre Sachverhalte und können vielleicht am Namen den Studenten erkennen. meint Remby |
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| AW: Hilfe zur Hausarbeit (Zivilrecht) verstehe ich nicht... eigentlich tauscht man sich hier doch nur genauso aus, wie wenn man im seminar sitzt und mit den kommilitonen schnackt.... |
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