Dies ist eine Diskussion zu Hilfe Hilfe Sos..................!!!!!!!!!!!!!!! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
| Umfrageergebnis anzeigen: wasfür ein Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Mitgliedu nd dem verband? | |||
| Geschäftsbesorungsvertrag? | | 1 | 100,00% |
| normaler Vertrag | | 1 | 100,00% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| Hilfe Hilfe Sos..................!!!!!!!!!!!!!!! Kora betreibt einen Baumarkt in Frankfurt. Sie ist Mitglied im Einkaufsverband EVB. Mitglieder dieses Verbandes sind Baumärkte. Der Verband schließt Vereinbarungen mit den Lieferanten der Baumärkte. So hat der EVB auch einen Vertrag mit Gottlieb. In diesem Vertrag heißt es wörtlich: "Der Lieferant reicht die Rechnungen für Lieferungen an die Verbandsmitglieder beim EVB ein. Der EVB verpflichtet sich, die Rechnungen nach Prüfung durch das Verbandsmitglied zu bezahlen. Das Verbandsmitglied zahlt seinerseits nur an den Verband, nicht an den Lieferanten." Kora verkauft in ihrem Baumarkt u. a. Türzargen. Als sie neue Türzargen benötigt, beauftragt sie den selbständigen Handelsvertreter Sergio damit, ihr solche Zargen zu besorgen. Sergio hat u. a. das Alleinvertriebsrecht der Fa. Xerxes, die Türzargen herstellt. Die von Kora benötigten Türzargen bestellt Sergio aber im Namen der Kora bei Gottlieb. Gottlieb liefert aufgrund der ihm von Sergio vermittelten Aufträge an Kora und zwar am 1.3.2006 zum Preis von 400 !, am 12.3.2006 zum Preis von 200 ! und am 13.3.2006 zum Preis von 3.000 !. Kora veräußert die gelieferten Zargen weiter an ihre Kunden. Am 15.3.2006 kündigt der EVB die Vereinbarung mit Gottlieb. Diese Kündigung wird zum 31.3.2006 wirksam. Kora erfährt davon nichts. Am 26.4.2006 bestellt Sergio für Kora auftragsgemäß erneut bei Gottlieb. Dieser liefert die bestellten Türzargen zum Preis von 500 !. Aufgrund eines Wechsels in der Buchhaltung des Gottlieb gehen die Rechnungen für sämtliche Lieferungen des Gottlieb an Kora in Höhe von 4.100 ! direkt an Kora. Als Kora nicht zahlt, schickt Gottlieb ihr eine Mahnung, die Kora am 15.5.2006 zugeht. Kora erwidert, sie sei davon ausgegangen, dass Sergio die Türzargen bei der Fa. Xerxes bestellen werde. Mit der Bestellung bei Gottlieb sei sie (Kora) nicht einverstanden. Jedenfalls fechte sie die Beauftragung des Sergio aus diesem Grund an. Im Übrigen möge Gottlieb sich an den EVB halten. Gottlieb schreibt daraufhin an den EVB, der dem Gottlieb per Fax am 31.5.2006 erklärt, er sei wegen der Kündigung nicht zahlungspflichtig und lehne jede Zahlung ab; Gottlieb möge sich an Kora halten. Gottlieb verlangt nunmehr vom EVB und Kora Zahlung von 4.100 ! nebst Verzugszinsen. Kora macht geltend, Verzugszinsen schulde sie schon mangels Verschuldens nicht, da sie von der Kündigung der Vereinbarung zwischen Gottlieb und dem EVB nichts erfahren habe. Gottlieb fragt an, ob und von wem er Bezahlung der Lieferungen und Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen kann. Weiss nicht weiter .............. |
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| AW: Hilfe Hilfe Sos..................!!!!!!!!!!!!!!! Hi, das gleiche Problem quellt mich jetzt. Ehrlich gesagt ich habe grade vor paar Tagen damit angefangen, bis jetzt kann dir nur sagen, dass ich Schwerpunkt in der Vertretungsfrage sehe, und zwar Anfechtung. ich werde schreiben, dass es keine Auswirkung hat, dass Kora davon ausgegangen war dass Sergio bei X, nicht bei G bestellt hat, da sie ihn in seiner Vertretungsmacht nicht begrenzt hat. Des Weiteren sehe ich kein Anfechtungsgrund, so dass S mit Vertretungsmacht gehandelt hat und Kora die nicht anfechten kann(da muss du noch diskutieren, ob es überhaupt möglich ist eine Innenvollmacht, wenn der Vertreter bereits gebrauch davon gemacht hat anzufechten). Anspruch ist somit entstanden. Unter Anspruch untergegangen prüfst du Schuldübernahme durch EVB. hier hänge ich momentan, wie gesagt, gerade angefangen. ich bezweifle, dass ich dir geholfen habe, wenn ich weiter komme melde ich mich. werde mich aber auch freuen, wenn du mir paar Gedanken gibst viel erfolg |
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