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Hilfe!! Hausarbeit und sehe Probleme / Schwerpunkte nicht

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe!! Hausarbeit und sehe Probleme / Schwerpunkte nicht innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 09.02.2007, 15:54
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Hilfe!! Hausarbeit und sehe Probleme / Schwerpunkte nicht

Hi Leute - bitte, bitte helft mir!! Das ist meine erste Hausarbeit in Zivilrecht und ich bin am Verzweifeln. CIh weiss nicht genau, wie ich das Gutachten aufbauen soll und wo ich meine Schwerpunkte setzen soll.. bin für jeden noch so kleinen Tipp bzgl. AGL / Schwerpunkt etc. dankbar und glücklich!

Hier der Fall:

M und F sind seit 2000 im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und wohnen gemeinsam in einem Haus. Im Jahre 2002 schenkte M der F eine alte sehr wertvolel Ikone, Wert ca. 50.000Euro, die M vor der Heirat von seiner Mutter geerbt hatte. Die Ikone hängt seitdem im gemeinsamen Schlafzimmer.
Da M als selbstständiger Wirtschaftsprüfger tätig ist und berufl. Haftungsfälle nicht ausschließen kann, kam er nach einem Gespräch mit einem Freund im Jahre 2005 auf die Idee, an seinen dreijährigen Sohn ein ebenfalls geerbtes, sehr wertvolles Gemälde (Wert ca. 100.000Euro), welches das gemeinsame Wohnzimmer schmückt, zu schenken. Aus Beweisgründen erklärte M in seinem und im Namen seines Sohnes schriftlich den "Vollzug" und ließ auch noch seine Frau, die damit einversatnden war, das Schriftstück unterschreiben.
Nachdem M Mitte 2006 eine Falschbeurkundung unterlaufen war, wurde er von dem Geschädigten G auf Zahlung von 500.000 Euro verklagt und im Februar 2007 rechtskräftig verurteilt. Da keine Versicherung den Schaden übernimmt und es um die Vermögensverhältnisse des M nicht gut bestellt ist, kommt der Gerichtsvollzieher und nimmt die Ikone und das Gemälde mit, um sie demnächst zu versteigern.
Frau F will sich damit nicht abfinden und baeuftragt 1 RA ihre Rechte bzgl. der Ikone und die Rte des Sohnes bzgl. des Gemäldes wahrzunehmen.

Erstellen Sie das Gutachten des RA und gehen Sie dabei insb. auf die Erfolgsaussichten mgl. Rechtsbehelfe ein. Auf die Mgl. im Wege des einstweiligen Rtsschutzes ist indessen nicht einmzuegehen.
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Alt 09.02.2007, 15:56
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Danke!!!
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