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[ !Hilfe! ] Frage / Problem bei Hausarbeit

Dies ist eine Diskussion zu [ !Hilfe! ] Frage / Problem bei Hausarbeit innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 29.02.2008, 11:32
Boardneuling
 
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Lightbulb [ !Hilfe! ] Frage / Problem bei Hausarbeit

Hallo Zusammen!

Ich habe ein Problem bei meiner Hausarbeit im Zivilrecht. Hier kurz und knapp der Sachverhalt:

V und K kennen sich lange. K bestellt aus Katalog von V, V hat das nicht alles da und ruft bei K an, spricht mit sohn ( 14 jahre ) dessen und sagt ihm das er ihnen einen anderen wein schicken werde dafür, der gleiche qualität habe. sie könnten eine flasche davon testen ( 12 schickt er ) und wenn sie nicht schmecken die restlichen zurückschicken , sonst einfach behalten und er schreibt es auf rechnung. Der sohn willigt ein weil "sein vater dem schon zustimmen würde". Vater ist sichd daraufhin nicht sicher als er das erfährt und will erstmal den wien testen. er bittet 2 tage später den Sohn den neuen Wein einzuräumen, dieser stellt ihn zu den anderen flaschen . am abend hat K freunde da und leert alle 12 flschaden des neuen Weins weil er annimt, das es sich um einen alten handelt von letztem jahr und nicht weiß das es der neue ist von V.

Mein problem liegt jetzt bei der annahmeerklärung!

Hat K daws Angebot konkludent angenommen? Hat der Sohn es trotz minderjährigkeit angenommen i.S.e. Empfangsboten ? Wie ist das mit dem Irrtum des K über den wein, weil er denkt es sei ein alter aus seiner sammlung?

Vielen dank im vorraus und einen schönen Tag noch !

gruß, haniel123
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 12:51
Boardneuling
 
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Ort: Essen / Bonn
Beiträge: 8
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AW: [ !Hilfe! ] Frage / Problem bei Hausarbeit

Hallo,
wir zwei schreiben die selbe HA.
Auch in Bonn oder?

Also ich habe auch lange überlegt und bin zu dem Schluss gekommen, dass eine konkludente Willenserklärung in Bezug auf die Anweisung des Vaters an seinen Sohn, zu verneinen ist, da nach Auslegung der Geschäftswille fehlt.

Der Sohn nimmt das Angebot nicht an. Er ist zwar Empfangsbote aber eben auch nur das, das heißt er hat nicht den nötigen Entscheidungsspielraum um eine eigene Willenserklärung abzugeben.

Ich würde sagen, dass kein KV zustande gekommen ist. Somit auch keine Anfechtung wegen Irrtums möglich. Denk mal über die Verletzung von Schutzpflichten bzgl. eines vorvertraglichen SV nach.

Alles klar. Ich glaube jetzt habe ich Dir alle wichtigen Infos gegeben. Viel Erfolg noch
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