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| Hilfe!!! BGB großer Schein Schuldrecht BT III Hallo.. ich hoffe es kann mir jemand helfen... meine HA und der erst so easy aussehende Falll macht mir jetzt doch arge Kopfzerbrechen... habe gerade ein bissl ein Blackout... mir schon die Nacht um die Ohren geschlagen und irgendwie bin ich immer noch net schlauer... hier ist der Fall: A gewinnt im Lotto 1 Mio. und möchte seinem besten Freund F einen Teil hiervon schenken. F ist hoffnungslos verschuldet. Er bittet daher A, das Geld lieber an seine Lebensgefährtin L zu zahlen. A übergibt L 100.000 . Bald danach entwickelt F grundlose Eifersuchtsvorstellungen und versucht, A zu vergiften. A bemerkt den Anschlag und informiert die Polizei, die F verhaftet. Der enttäuschte A möchte von L die 100.000 zurück, weil sich F als unwürdig erwiesen habe. L meint, sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen und könne daher das Geld behalten. Frage 1: Kann A von L die Rückzahlung der 100.000 verlangen? B verliert seine Armbanduhr, bei der es sich um ein billiges Imitat einer Rolex-Armbanduhr handelt. C findet die Uhr und veräußert sie als echte Rolex an D zum Preis von 1000 , wobei beide von der Echtheit der Uhr ausgehen. Als B hiervon erfährt, verlangt er von C die 1000 heraus. Herausgabe der Uhr oder Schadensersatz wolle er nicht, weil es sich nur um ein billiges Imitat handle, das gerade einmal 100 wert sei. Einen Tag später verlangt D von C Rückzahlung der 1000 Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Uhr, weil er erkannt hat, dass die Uhr nur ein Imitat ist. Frage 2: Kann B von C Zahlung von 1000 verlangen? Frage 3: Kann D von C Zahlung von 1000 verlangen? S betreibt ein Steakhouse und kommt zu der Ansicht, dass eine Pizzeria rentabler wäre. Er überträgt das Steakhouse daher zum Preis von 20.000 an Z, der nunmehr seinerseits das Steakhouse betreibt, und übernimmt die Pizzeria des P zum Preis von 15.000 . Ein Jahr später müssen das Steakhouse und die Pizzeria wegen mangelnder Rentabilität geschlossen werden. Der Wert der Pizzeria und des Steakhouses, die in gemieteten Räumen betrieben wurden, ist jetzt gleich Null. Nunmehr stellt sich heraus, dass S schon seit langem unerkannt geisteskrank ist. Frage 4: Welche Ansprüche bestehen zwischen S und P? Frage 5: Welche Ansprüche bestehen zwischen S und Z? hat jemand vielleicht ne rettende Idee??? Frage 1 habe ich Widerruf der Schenkung verneint, da sich L das Verhalten des F nicht zurechnen lassen muss. A hat daher kein Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Frage 2 und 3 würde ich ungerechfertigte Bereicherung und Herausgabe gem § 985 prüfen, und natürlich gutgläubiger erwerb aber was noch???? und bei Frage 4 und 5 bin ich etwas planlos... Nichtigkeit aufgrund von geisteskrankheit, aber kann er Kaufpreis zurück verlangen??? Ich weiß auch nicht, aber irgendwie bin ich heute bissl total blöd... Bitte helft mir ganz schnell!!!! Lieben Dank schonmal... LG, Unica |
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