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Hilfe!!! BGB großer Schein Schuldrecht BT III

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe!!! BGB großer Schein Schuldrecht BT III innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 28.08.2006, 17:38
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Hilfe!!! BGB großer Schein Schuldrecht BT III

Hallo.. ich hoffe es kann mir jemand helfen...

meine HA und der erst so easy aussehende Falll macht mir jetzt doch arge Kopfzerbrechen... habe gerade ein bissl ein Blackout... mir schon die Nacht um die Ohren geschlagen und irgendwie bin ich immer noch net schlauer...

hier ist der Fall:

A gewinnt im Lotto 1 Mio. € und möchte seinem besten Freund F einen Teil hiervon
schenken. F ist hoffnungslos verschuldet. Er bittet daher A, das Geld lieber an seine
Lebensgefährtin L zu zahlen. A übergibt L 100.000 €.

Bald danach entwickelt F grundlose Eifersuchtsvorstellungen und versucht, A zu vergiften. A

bemerkt den Anschlag und informiert die Polizei, die F verhaftet.
Der enttäuschte A möchte von L die 100.000 € zurück, weil sich F als „unwürdig“ erwiesen
habe. L meint, sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen und könne daher das Geld
behalten.


Frage 1: Kann A von L die Rückzahlung der 100.000 € verlangen?

B verliert seine Armbanduhr, bei der es sich um ein billiges Imitat einer Rolex-Armbanduhr
handelt. C findet die Uhr und veräußert sie als „echte Rolex“ an D zum Preis von 1000 €,
wobei beide von der Echtheit der Uhr ausgehen. Als B hiervon erfährt, verlangt er von C die
1000 € heraus. Herausgabe der Uhr oder Schadensersatz wolle er nicht, weil es sich nur um
ein billiges Imitat handle, das gerade einmal 100 € wert sei. Einen Tag später verlangt D von
C Rückzahlung der 1000 € Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Uhr, weil er erkannt hat, dass
die Uhr nur ein Imitat ist.

Frage 2: Kann B von C Zahlung von 1000 € verlangen?
Frage 3: Kann D von C Zahlung von 1000 € verlangen?

S betreibt ein Steakhouse und kommt zu der Ansicht, dass eine Pizzeria rentabler wäre. Er
überträgt das Steakhouse daher zum Preis von 20.000 € an Z, der nunmehr seinerseits das
Steakhouse betreibt, und übernimmt die Pizzeria des P zum Preis von 15.000 €. Ein Jahr
später müssen das Steakhouse und die Pizzeria wegen mangelnder Rentabilität geschlossen
werden. Der Wert der Pizzeria und des Steakhouses, die in gemieteten Räumen betrieben
wurden, ist jetzt gleich Null. Nunmehr stellt sich heraus, dass S schon seit langem unerkannt
geisteskrank ist.

Frage 4: Welche Ansprüche bestehen zwischen S und P?
Frage 5: Welche Ansprüche bestehen zwischen S und Z?



hat jemand vielleicht ne rettende Idee???

Frage 1 habe ich Widerruf der Schenkung verneint, da sich L das Verhalten des F nicht zurechnen lassen muss. A hat daher kein Anspruch auf Rückzahlung des Geldes.

Frage 2 und 3 würde ich ungerechfertigte Bereicherung und Herausgabe gem § 985 prüfen, und natürlich gutgläubiger erwerb aber was noch????

und bei Frage 4 und 5 bin ich etwas planlos... Nichtigkeit aufgrund von geisteskrankheit, aber kann er Kaufpreis zurück verlangen???

Ich weiß auch nicht, aber irgendwie bin ich heute bissl total blöd...

Bitte helft mir ganz schnell!!!!

Lieben Dank schonmal...

LG,
Unica
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