Dies ist eine Diskussion zu Herleitung der Bestandteile im Gutachten innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Herleitung der Bestandteile im Gutachten Hallo, ich versuche gerade das Gutachtenstil zu erlernen und stehe total auf der Leitung und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Folgender Fall: A nimmt an einer Weinversteigerung teil. Während der Veranstalter die Gebote für ein Fass Wein entgegennimmt, entdeckt A einen guten Schulfreund auf der anderen Seite des Raumes und winkt diesem heftigst zu. Umso größer ist sein Entsetzten, als ihm der Versteigerer daraufhin den Zuschlag in Höhe von 1.000 erteilt. Ist ja zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet? So nun die Struktur aus meinem Lehrbuch : Zahlungspflicht des A aus § 433 II BGB (+) wenn wirksamer KV Vor.: zwei übereinstimmende WE 1. Bestandteil einer WE a) Äußerer Tatbestand (+) b) Innerer Tatbestand - Handlungswille (+) - Erklärungsbewusstsein (-) - Geschäftswille (-) (P): Folgend fehlende Erklärungsbewusstsein: (1) Willenstheorie (2) Erklärungstherie (3) Stellungnahme 2. Ergebnis A hätte erkennen können, dass seine Handbewegung als Gebot verstanden wird So jetzt frage ich mich, wie ich als Anfänger auf diese Bestandteile kommen soll ich zu untersuchen sind? Kann mir bitte jemand erklären, wie ich mir das herleiten kann? Benötigte ich dafür spezielle Literatur? LG HSH |
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| AW: Herleitung der Bestandteile im Gutachten Das ist doch aus irgendnem Sch*** Skript oder? Was du da hast ist ne Lösungsskizze und kein Gutachten... Wenn du das Gutachten erlernen willst, dann Kauf dir Niederle Media...da lernste alles richtig gut... Viel Erfolg... |
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| AW: Herleitung der Bestandteile im Gutachten Wenn du den Gutschtenstil gut drauf bekommen willst, dann geh zu den vorlesungsbegleitenden kolloquien und nimm jede möglichkeit wahr eine probeklausur zu schreiben (besonders hilfreich: "scharfe" bachelor-klausuren) |
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| AW: Herleitung der Bestandteile im Gutachten Zitat:
Hier Anspruch auf Kaufpreiszahlung, § 433 II. Dann schaust Du Dir an: was setzt die Anspruchsgrundlage voraus? Hier zunächst mal Kaufvertrag. Wie ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt steht bereits in jedem BGB AT Buch: durch 2 Willenserklärungen. Ebenfalls in jedem BGB AT Buch kannst Du nachlesen was eine Willenserklärung ist, welche Elemente eine Willenerlklärung enthält und was passiert, wenn eines dieser Elemente fehlt (P: fehlendes Erklärungsbewusstsein. So ergibt sich die "Verschachtelung" und die von dir oben dargestellte Lösungsskizze... |
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