Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Zivilrecht für Fortgeschrittene in Tübingen SS 2007 innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hausarbeit Zivilrecht für Fortgeschrittene in Tübingen SS 2007 Hallo, mich würde die Meinung von euch interessieren. Hier der Sachverhalt: ------------- Am 3.11.2006 startete ein Flugzeug der Fluggesellschaft S am Flughafen Stuttgart Richtung Hamburg. Das Flugzeug hatte S vom Hersteller H am 20.5.2004 erworben und den Kaufpreis bezahlt. Das Flugzeug war ordnungsgemäß in die deutsche Luftfahrzeugrolle eingetragen. Das Flugbenzin wurde von G geliefert und wurde auch schon bezahlt. Nach ungefähr einem Fünftel der Strecke fiel dem Piloten ein ungewöhnlich hoher Treibstoffverbrauch auf, wodurch es zu Treibstoffmangel kam; er war daher gezwungen, eine Notlandung auf einem im Eigentum des B stehenden Maisfeld durchzuführen. Dabei wurden mehrere Passagiere zum Teil schwer verletzt. Das Flugzeug wurde so schwer beschädigt, dass es nicht mehr einsetzbar ist; eine Reparatur ist aufgrund der Schwere der Beschädigung nicht möglich. Das Maisfeld wurde völlig verwüstet. In der Nähe des Maisfeldes befindet sich ein Kaninchenmastbetrieb, der ebenfalls im Eigentum des B steht. Die Kaninchen, die dort in engen Käfigen zusammengepfercht leben und deswegen besonders empfindlich sind, gerieten wegen des Lärms in Panik, einige von ihnen starben. Bei einer genaueren Untersuchung stellte sich heraus, dass G der S nicht das bestellte Flugbenzin, sondern versehentlich eine andere Sorte, welche für Motoren dieses Typs nur eingeschränkt geeignet war, geliefert hatte. Es stellte sich andererseits auch heraus, dass der Flugmotor wegen eines fehlerhaften Ventils ebenfalls nicht ordnungsgemäß funktionierte. Ob der hohe Verbrauch auf die Fehlerhaftigkeit des Motors oder des Benzins zurückzuführen war, ließ sich nicht mehr klären. Es ließ sich auch nicht mehr klären, ob die Verwendung des fehlerhaften Ventils im Betrieb des Herstellers H erkennbar war. Unter den verletzten Fluggästen befand sich auch die 33jährige P. Sie war so schwer verletzt, dass eine sofortige Operation im Krankenhaus nötig war. Bei der Operation wenige Stunden später wurde das Narkosegas geringfügig fehlerhaft dosiert, sodass P während der Operation verstarb; ohne Durchführung der Operation wäre P ebenfalls verstorben. Die beste Freundin von P (F), welche sich ebenfalls unter den Fluggästen befand, blieb zwar selbst unverletzt, leidet aber seitdem aufgrund des Miterlebens der schweren Verletzung der P beim Unfall unter Angststörungen, Panikattacken und Depressionen. F verlangt von S Schmerzensgeld. Die 9jährige Tochter der P (T) wird, da ihr Vater ebenfalls schon verstorben ist, seitdem von ihren Großeltern (den Eltern der P) aufgezogen. T möchte ebenfalls gegen S vorgehen. Gegenüber T, F und B beruft sich S darauf, dass die Umstände, die zur Notlandung führten, von ihr nicht verschuldet waren, was auch zutrifft. Diese entgegnen, darauf könne es doch in einem solchen Fall nicht ankommen. 1. Welche Schadensersatzansprüche stehen S gegen H und G zu? Dabei sind etwaige Verbindlichkeiten der S (s. nachfolgende Aufgabe 2.) als Schadensposten außer Betracht zu lassen. 2. Welche Ansprüche haben T, F und B gegen S? Abwandlung: G hatte jegliche Haftung und sämtliche Rechte wegen Sachmängeln im Vertrag mit S wirksam ausgeschlossen. Welche Änderungen ergeben sich daraus für die Schadensersatzansprüche von S gegen G und H? Bearbeiterhinweise: Internationale Abkommen und europarechtliche Bestimmungen sind nicht zu prüfen. Alle Beteiligten sind in Deutschland ansässig. Eine Bezifferung der Ansprüche ist nicht vorzunehmen. Alle im Sachverhalt aufgeworfenen Probleme sind ggfs. auch hilfsgutachtlich zu erörtern. ------------- Also ich dachte an Mängelhaftungsrecht usw.! Lieg ich da ganz falsch? |
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| AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fortgeschrittene in Tübingen SS 2007 |
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| AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fortgeschrittene in Tübingen SS 2007 Hi, das mit dem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter und Mangelfolgeschaden werde ich mir sicher genauer anschauen. Auch die Sache mit der Produkthaftung ist interessant. Mängelrecht usw. Bist Du schon weitergekommen? |
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| AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fortgeschrittene in Tübingen SS 2007 Guten Tach, ich bin seit Mitte letzter Woche auch an der Sache dran und bin mir immer noch nicht schlüssig, was ich eigentlich machen soll. Was meint Ihr, macht es Sinn, sich gleich zu Beginn auf den weiterfressenden Mangel zu stürzen oder hab ich was übersehen? Liebe Grüße Heini |
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| Schade, dass ihr hier nicht mehr weiter duskutiert habt! Sitze mitlerweile auch an dieser Hausarbeit, und da ich leider nicht so viel Ahnung habe, tu ich mich doch recht schwehr! Bisweilen bin ich auch dazu gekommen hier bei Frage 1 Mängelrecht zu prüfen, wobei ich denke das dieser Anspruch verjährt sein könnte, zudem denke ich muss man hier ja auch das HGB heranziehen, da ja beide Unternehmer sind! Produkthaftung muss natürlich auch geprüft werden. Wo ich mir noch nicht so sicher bin ist im Deliktsrecht mit Produzentenhaftung und so! Zur Frage 2. denke ich richten sich doch alle Ansprüche gegen die Fluggesellschaft selbst, die sie Laut LuftVG allein dafür verantwortlich ist. Das find ich zwar nicht so gut, aber zu einer anderen Lösung bin ich da auch noch nicht gekommen! Da ich die Hausarbeit ganz alleine schreibe, da ich hier in Tübingen fast niemanden kenne fände ich es echt super gut mit euch darüber ein bisschen zu reden und eure Ideen und Lösungsansätze zu hören! |
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| AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fortgeschrittene in Tübingen SS 2007 Hi Teer, wie ich sehe, hast Du das andere Thema namens "Hilfe!!!!!ha-tübingen" auch gefunden. Es ist wohl besser, diese Runde abzuschließen und alles in der "Hilfe!!!!!ha-tübingen" zu diskutieren. Ist doch mühsam immer zwischen zwei Themen hin und her zu schreiben. Liebe Grüße, heini555 |
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