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Hausarbeit BGB großer Schein Sommersemester 2006 Zu Hülf!!!!

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit BGB großer Schein Sommersemester 2006 Zu Hülf!!!! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 15:10
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Question Hausarbeit BGB großer Schein Sommersemester 2006 Zu Hülf!!!!

Ich schreibe grade die Hausarbeit zum großen Schein und stecke voll fest! Ich wäre über jede Anregung dankbar! Mir fehlt ein richtiger Ansatz und die Anspruchsgrundlagen, mit denen ich anfangen soll. Bin völlig ratlos! Vielleicht könnt ihr mir helfen!? Daaaannnnnkkkkkeeeee!

Die V-GmnH saniert und verkauft Altbauwohnungen im Stadtzentrum von Göttingen. Dr. a, ein stadtbekannter Urologe, wird am 10. Oktober 2002 von einem Mitarbeiter der V-GmbH (M) zu Hause überraschend aufgesucht. M erläutert dem A die Vorteile einer Kapitalanlage in Form von Wohnungseigentum. Auf Nachfrage des A erklärt M, dass der Kaufpreis der Eigentumswohnung über ein Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren finanziert werde. Hierfür könne A sich an die B-Bank wenden. Diese habe sich gegenüber der V-GmbH grundsätzlich bereit erklärt, an der Anlage interessierte und solvente Kunden bei der Finanzierung des Immobilienerwerbs zu unterstützen. In den Vertrieb der Immobilie sei die Bank jedoch nicht eingeschaltet. Die Tilgung der Darlehensraten sei über die Mieteinnahmen und die mit der Fremdfinanzierung verbundenen Steuervorteile gedeckz. Die Anlageform trage sich somit von selbst. M legt dem A ein entsprechendes Muster eines Darlehensvertrages der B-Bank vor und zeigt ihm Grundrisse und Fotos verschiedener Wohnungsobjekte. A ist von dem Konzept restlos überzeugt.

Durch notariell beurkundten Vertrag vom 12.10.2002 nimmt A bei der B-Bank ein Darlehen über 270.000 Euro auf, das ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dient. Über ein widerrufsrecht belehrt die Bank nicht.

Zwei Tage später schließt A mit der V-GmbH einen formgerechten kaufvertrag über den erwerb einer Eigentumswohnung. Die Grundbucheintragung erfolgt Mitte November. Mit notarieller Urkunde vom 19.11.2002 bestellt A der B-Bank zur Absicherung des Darlehensvertrage eine Grundschuld an dem Wohnungseigentum in Höhe des Darlehens. Die B-Bank zahlt die Darlehensvaluta am 1.12.2002 auf Anweisung des A unmittelbar auf das Konto der V-GmbH.

Entgegen der Erwatrung der Beteiligten entwickeln sich die Dinge bis zum Ende des Jahres 2005 unerfreulich: Von der durch die V-GmbH in Höhe von Jährlich 12.000 Euro bekommt A durchschnittlich nur 7.000 Euro. Auch lag der tatsächliche Verkehrswert der Eigentumswohnung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses deutlich unter dem angegebenen Wert von 270.000 Euro. Hizu kam in der Zwisxchenzeit eine unvorhergesehene Senkung der Immobilienpreise in der fraglichen Wohngegend um fast ein Drittel: Der Wert der Wohnung beträgt heute nur noch 190.000 Euro.

Vor diesem Hintergrund will sich A im Januar 2006 an die V-GmbH wenden. ein Blick ins Handelsregister offenbart ihm jedoch, dass die Firma in Folge von Insolvenz gelöscht wurde.

Nachdem auch die Arztpraxis des A kein Geld mehr abwirft und ihn die monatlichen Darlehensraten übermäßig belasten, sucht A eine Verbraucherberatung auf. dort wird ihm mittgeteilt, er habe "das Europarecht auf seiner Seite". Daraufhin macht A in einer Email vom 1.12.2005 der B-Bank unmissverständlich klar, dass er sich an den Kreditvertrag vom 12.10.2002 nicht mehr gebunden fühle. Auch verlange er seine bereits an die Bank gezahlten Darlehensraten in Höhe von 50.000 Euro zzgl. Zinsen zurück. In einem folgenden Gespräch entgegnet der Sachbearbeiter, dass die B-Bank von der Vertriebspraxis der V-GmbH, die Hausbesuche vorsehe, zum ersten Mal höre. Die B-Bank habe stets den größten Wert darauf gelegt nur seriöse Geschäfte zu finanzieren. Im übrigen sei davon auszugehen, dass A doch in jedem Fall damals an der Anlage festgehltan hätte. Wenn sich A aber nun nicht mehr an den Vertrag gebunden fühle, müsse er sich auf sofortige Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst marktüblichem Zins für die vergangenen drei Jahre einstellen.

Beantworten sie (ggf. hilfsgutachtlich) bitte fogende Fragen:
1. Welche Ansprüche stehen dem A gene die B-Bank zu?
2. Im UNterschied zum Ausgangsfall bringt A bereits Ende 2004 gegenüber der BAnk unmissverständlich zum Ausdruck, das er vom Kreditvertrag Abstand nehme. Daraufhin erwirkt die Bank ein Urteil gegen A auf Rückzahlung der Darlehensvaluta zzgl. Zinsen, das Ende August 2005 rechtskräftig wird. Die B-Bank betreibt im ärz 2006 aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung gegen A. A macht geltend, dass er nach neuer Rechtslage nicht zur ZAhlung verpflichtet sei. Welchen Rechtsbehelf kann A einlegen und hat dieser Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg?

Wäre echt super genial, wenn jemand was damit anfangen könnte! Vielen Dank!!!!!!!!
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Alt 08.03.2006, 12:07
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Smile AW: Hausarbeit BGB großer Schein Sommersemester 2006 Zu Hülf!!!!

salut lieber schnitzel...habe mir heute den selbigen sachverhalt abgeholt und stehe somit vor der gleichen aufgabe wie du,und wollte fragen, ob du bereits weitergekommen bist und mir sagen kannst ,wie und was ich damit anfangen kann...würde mich sehr freuen, wenn du mir behilflich sein könntest...ich hoffe, daß ich dann auch die kommende woche schon so weit bin,daß ein beidseitiger gedanklicher austausch auch für dich fruchtbar sein wird....
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2006, 09:51
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AW: Hausarbeit BGB großer Schein Sommersemester 2006 Zu Hülf!!!!

Hallo Schnitzel_1,

ich schreibe ich die HA im Großen Schein. Schreibst Du sie in Göttingen? Denn der Sachverhalt ist nämlich total anders, als der, den Du hier eingefügt hast. Es verwirrt mich einwenig!
Gruße, Hamburg
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2006, 16:31
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Smile AW: Hausarbeit BGB großer Schein Sommersemester 2006 Zu Hülf!!!!

salut lieber "hamburg"....wollte dir mitteilen, daß der sachverhalt an der uni-heidelberg gestellt wurde und göttingen lediglich als handlungsort im sachverhalt vorkommt......viele grüsse django2005
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  #5 (permalink)  
Alt 22.03.2006, 11:03
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AW: Hausarbeit BGB großer Schein Sommersemester 2006 Zu Hülf!!!!

Hallo. Also die gleiche Hausarbeit wird auch in Jena geschrieben. Ich hatte noch keine Zeit mich damit zubeschäftigen, da ich arbeiten musste. Falls ihr schon weiter gekommen seid, wäre ich über ein paar Tipps und Lösungsansätze überaus dankbar. Hab nämlich noch keine Ahnung wie ich ansetzen soll. Ich weiß nur das es mit dem Heininger- Fall zu tun hat. Bitte helft mir auf die Sprünge!
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  #6 (permalink)  
Alt 26.09.2006, 18:50
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Talking AW: Hausarbeit BGB großer Schein HILFE

Hallo!

hat jemand eine Ahnung wie man diesen Fall lößt

Ich habe so einen ähnlichen Fall mit folg Fragestellungen:

Frage 1: Kann W von der B-AG die Rückzahlung bisher auf das Darlehen geleisteter Zahlungen verlangen? Kann die Bank diesem Anspruch Gegenrechte entgegenhalten?

Frage 2:
a) Kann W von der I-GmbH Schadensersatz verlangen (ggf. Zug um Zug gegen Herausgabe der Eigentumswohnung)?
b) Kann W von der B-AG Schadensersatz verlangen?




Es wäre sehr nett ,wenn mir schnell einer helfen könnte, vielleicht hat ja einer diesen Fall oder einen ähnlichen schonmal bearbeiten müssen

Vielen Dank!
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  #7 (permalink)  
Alt 27.09.2006, 12:42
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AW: Hausarbeit BGB großer Schein Sommersemester 2006 Zu Hülf!!!!

Hallo!

hat jemand eine Ahnung wie man diesen Fall lößt

Ich habe so einen ähnlichen Fall mit folg Fragestellungen:

Frage 1: Kann W von der B-AG die Rückzahlung bisher auf das Darlehen geleisteter Zahlungen verlangen? Kann die Bank diesem Anspruch Gegenrechte entgegenhalten?

Frage 2:
a) Kann W von der I-GmbH Schadensersatz verlangen (ggf. Zug um Zug gegen Herausgabe der Eigentumswohnung)?
b) Kann W von der B-AG Schadensersatz verlangen?




Es wäre sehr nett ,wenn mir schnell einer helfen könnte, vielleicht hat ja einer diesen Fall oder einen ähnlichen schonmal bearbeiten müssen

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