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Hausarbeit BGB: gestörter Gesamtschuldnerausgleich, wie am besten gliedern?

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit BGB: gestörter Gesamtschuldnerausgleich, wie am besten gliedern? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 22.08.2007, 19:27
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Hausarbeit BGB: gestörter Gesamtschuldnerausgleich, wie am besten gliedern?

Ich sitze gerade an der Hausarbeit für den großen BGB Schein.

Kurze Sachverhaltserläuterung.

G ist Geschäftsführer der F GmbH. Die F GmbH stellt Druckmaschinen her und liefert eine an D (Werklieferungsvertrag). Die Maschine (100.000 EUR) wird wie abgesprochen angeliefert. S ist Geselle bei D und soll die Maschine in die Halle schieben. G weist seinen Mechaniker M an, dem S beim Transport zu helfen (O-Ton: gefällig zu sein). Die Tür, "die sonst meistens, aber nicht immer offen steht" ist verschlossen. S und M glauben, sie sei offen und schieben den Karren mit der Maschine gegen die Tür. Die Maschine fällt von der Karre. Schaden: 30.000 EUR.

Frage 1: Kann D von S, F, M Ersatz verlangen. Wenn ja, in welchem Umfang?
Frage 2: F begleicht ihre Schuld. Kann sie von M oder von S Ersatz verlangen. Wenn ja, in welchem Umfang?

Ich habe bei 1 erstmal die Ansprüche alleine geprüft mit folgendem Ergebnis.

D - S: Schadensersatzanspruch nach 280 I und 823 I. Da zwischen S und D Arbeitsvertrag besteht greift Haftungsprivilegierung. S handelte (normal) fahrlässig, d.h. Quotelung des Schadens (anhand Einzelfallumstände festelegt). S haftet mit 7500 EUR (hab ich so festgelegt)

D - F: 831 greift. Schadensersatz in voller Höhe: 30.000 EUR

D - M: 823 I greift. Schadensersatz in voller Höhe: 30.000 EUR

Nun zu folgendem Problem, das ich habe. Es handelt sich ja um das Problem des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs. Wie macht man das hier am schlauesten mit der Gliederung? Soll ich die Haftungsprivilegierung von S schon in Frage 1 auf F und M auswirken und ihre Schuld dadurch mindern? Oder sollte ich bei Frage 1 als Ergebnis für die Ansprüche von D gegen F und M noch immer vonden vollen 30.000 EUR ausgehen?

Das Problem ist, dass die F GmbH zu Beginn von Aufgabe 2 ja "ihre Schuld begleicht". Und je nachdem wo man mit dem gestörten Gesamtschuldnerausgleich ansetzt, begleicht die F GmbH laut Sachverhalt ja eine andere Summe - eben die vollen 30.000 EUR oder eben eine geminderte Summe.

Hat jemand einen Hilfevorschlag (wieso weshalb warum) für mich?
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