Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit - Arbeitsrecht innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hausarbeit - Arbeitsrecht Hallo :-) Ich versuche momentan, unsere VÜ-Hausarbeit zu bearbeiten. Leider hat unser Prof es für eine gute Idee gehalten, einen Arbeitsrechtlichen Schwerpunkt zu legen... und ich hatte noch kein Arbeitsrecht. Sachverhalt: Im SV geht es um ein Nießbrauchrecht (der S) auf dem Grundstück des E. E und S vereinbaren dann die Löschung des Nießbrauchs, wobei S geschäftsunfähig ist. E schenkt dann das Grundstück ohne Nießbrauch seiner Tocher T (die es eh geerbt hätte). Parallel dazu kündigt E (nachdem er wusste, dass S geschäftsunfähig war) dem A, welcher 10 Jahre Koch in der Wirtschaft auf dem Grundstück (an der S den Nießbrauch hatte) war am 16.10. zum 31.11. Er hatte zuvor der Belegschaft mitgeteilt, dass er der neue Chef ist. (die Wirtschaft hat neben A noch 3 weitere Vollzeitkräfte => nur eingeschr. KSchG) 1. Frage: Kann S ihren Nießbrauch zurück haben 2. Frage: Ist die Kündigung des A rechtens? 3. Frage: Kann A erreichen, dass er wieder bei der S eingestellt wird, ohne seine Rechte als 10jähriger Mitarbeiter zu verlieren 4. Frage: Kann A ab Dezember von E der S seinen Lohn verlangen? Meine bisherigen Überlegungen: 1. Frage: §894 BGB => Hat sie Recht zum Nießbrauch noch? - Löschung hat nicht geklappt, weil sie ja geschäftsunfähig war. Problem: Ist es eine konkludente Einwilligung, dass sie bei der Löschung selbst nicht mehr geschäftsunfähig war? Heilt das irgendwie? - Gutgläubiger (lastenfreier) Erwerb der T klappt nicht, weil es eine vorweggenommene Erbfolge ist soweit, so gut. Mein Hauptproblem ist der Arbeitsrechtl. Teil: 2. Frage: Die Kündigung hätte eine längere Frist gehabt, was aber nur umgedeutet wird, oder? Wie geht man damit um, dass E die Wirtschaft ja nie gehört hat, aber alle das geglaubt haben? Gibts da irgendeine Heilung, oder ist das ein "er hatte nicht das Recht zu kündigen, also ist die Kündigung unwirksam"? 3. Frage: Was für Ansprüche kann ich da prüfen? Ich hab bisher nur Ansprüche, die während einer Kündigungsschutzklage sichern können, dass der AN solang im Unternehmen bleiben kann, gefunden. Sind das die gefragten? Gibts da irgendwas anderes? 4. Frage: Was soll die sagen? Er hat ggü. dem AG den Anspruch, oder? Also ist die doch rel. witzlos mit "S, weil sie AG ist" zu beantworten, oder nicht? *verwirrt* Kann mir jemand sagen, ob ich da völlig aufm Holzweg bin bzw. wie ich da wegkomme? Insbes. Anspruchsgrundlagen für den 2. Teil würden mich sehr, sehr freuen! |
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