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Hausarbeit Allg. Schuldrecht

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Allg. Schuldrecht innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 09.02.2010, 16:18
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Hausarbeit Allg. Schuldrecht

Hey,

schreibe gerade meine erste Hausarbeit und bin relativ ratlos, kann mir vllt einer weiterhelfen, was man da pruefen kann?!?!

Komme leider nciht so recht drauf :-(

G und S schlossen im Februar 2009 einen notariellen Vertrag, nach dem G dem S ein bebautes
Hausgrundstück und ein angrenzendes Weidegrundstück mit Pferdestall zu übertragen hatte,
während S dafür auf einem anderen Grundstück des G eine Reithalle errichten sollte; die Bau-
arbeiten sollten ein halbes Jahr nach dem Vertragsschluss beginnen.
Kurz, nachdem S das Eigentum an den Grundstücken erworben hatte, verkaufte er das Haus-
grundstück an D zu einem Preis von € 180.000,- und übertrug ihm das Eigentum. Die angren-
zende Weide, die bis zur Übertragung auf S von G an einen Pferdefreund verpachtet gewesen
war, verblieb bei S. S wollte die Weide lieber als Teststrecke für sein Crossmotorrad nutzen,
was dazu führte, dass die Weide schon nach kürzester Zeit als Pferdekoppel nicht mehr zu
gebrauchen war; damit sank der Grundstückswert um € 4.000.
Nach der Veräußerung des Hausgrundstücks durch S an D und der Umnutzung der Weide als
Motocross-Strecke, aber noch zwei Monate vor dem vereinbarten Baubeginn erhielt S einen
umfangreichen Bauauftrag von dritter Seite, welchen er annahm. Damit waren seine Kapazitä-
ten für die kommenden zwölf Monate vollständig gebunden. S teilte daraufhin dem G mit, dass
der ihm zugesagte Bau der Reithalle um eine Jahr verschoben werden müsse. Hiermit war G
nicht einverstanden und verlangte, dass S sich an seine Zusage halte. S erwiderte dem G, der
vorgesehene Termin für den Baubeginn könne auf gar keinen Fall eingehalten werden, er (S)
habe dafür weder Leute noch Material oder Maschinen zur Verfügung, es käme nur die Ver-
schiebung um ein Jahr in Betracht.
Daraufhin erklärte G Ende Juni 2009 den Rücktritt von dem im Februar 2009 geschlossenen
Vertrag und verlangte das Hausgrundstück und die Weide von S heraus. Hinsichtlich des rui-
nierten Weidelandes forderte G den S sogleich auf, die Eignung des Geländes zur Pferdehal-
tung wieder herzustellen.
Zum Abschied von seiner „Teststrecke“ lud S seine Freunde in den Pferdestall ein. Bei der
Feier entwickelte sich mangels ausreichender Vorsicht des S ein Feuer, das dazu führte, dass
das Dach des Stalls erheblich beschädigt wurde. Der Schaden betrug € 3.000.
Bezüglich des Hausgrundstücks, das D behalten wollte, verlangte G von S den Betrag von
€ 220.000 welcher dem tatsächlichen durch Sachverständigengutachten festgestellten Ver-
kehrswert des Grundstücks entspricht. S wandte ein, die von ihm im Gegenzug übernommenen
Bauarbeiten hätten insgesamt nur einen Wert von € 200.000 gehabt. Das Weidegrundstück,
welches G zurückerhalte, mache 1/5 des Gesamtwertes beider ihm überlassener Liegenschaften
aus. S bezahlte dementsprechend € 160.000 an G und übertrug ihm das Weidegrundstück, wel-
ches G auch in Besitz nahm. Dies war zwar von S zur Nutzung für die Pferdehaltung instand
gesetzt worden, G stellte nun aber die Beschädigung des Stalldachs fest, weshalb er anders als
vorgesehen eigene Pferde anderweitig unterstellen musste, wofür ein Entgelt von € 300,- an-
fiel.

G verlangt von S
1. weitere € 60.000 an Wertersatz für das veräußerte Hausgrundstück,
2. € 2.000 als Ausgleich für die Vorteile, die S durch die Benutzung der Weide als
Motocross-Bahn gehabt habe (den Wert hatte ein Sachverständiger ermittelt),
3. die Kosten für die Reparatur des Stalldaches (€ 3.000),
4. € 300, welche für das einstweilige Unterstellen der Pferde des G nach Rückgabe
der Weide angefallen waren.
S lehnt alle Ansprüche ab und fordert seinerseits von G einen Betrag von € 5.000, welchen er
für die Wiederherstellung der Weide vor Rückgabe aufgebracht hat.
Wie ist die Rechtslage im Verhältnis G - S?

Hinweis: Für den Fall, dass Sie zur Unwirksamkeit des Rücktritts des G gelangen sollten, un-
terstellen Sie bitte seine Wirksamkeit für die weitere Anspruchsprüfung. Geschäftsführung
ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) ist außer Betracht zu lassen.
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Alt 09.02.2010, 16:35
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AW: Hausarbeit Allg. Schuldrecht

Hi Siseaux,
seine Hausarbeit muss schon jeder alleine machen. Das Juraforum ist dazu da über bestimmte Fragen zu diskutieren. Wenn Du also eine konkrete Frage hast, die sich auf deine Hausarbeit bezieht, dann schieß los. Aber einen ganzen Fall wirst Du hier nicht gelöst bekommen....
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