Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit 1.Semester BGB innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hausarbeit 1.Semester BGB Hallo liebe Juraprofis;-), muss eine Hausarbeit im BGB AT schreiben und finde den Anfang nicht...Angenommen, ein Vater hat für seine 14-jährige Tochter in ihrem Namen einen Hadynutzungsvertrag abgeschlossen, die Tochter bezahlt die Gebühren selber und benutzt das Handy...wie verhält es sich, wenn die Tochter eigenmächtig ein Spiel des Internetanbieters Z durch eine SMS runtergeladen hat? Was ist das für eine Art von Vertrag? Ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag? Und könnte dieser Vertrag unter Umständen wirksam sein, weil der Vater der Tochter das Handy zur freien Nutzung überlassen hat? Und ist der Handyvertrag ein ganz normaler Dienstleistungsvertrag? Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte..;-) Danke! |
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| AW: Hausarbeit 1.Semester BGB Hallo ich denke du hast doch schon einen ganz guten Einstieg gefunden, zumindest scheinen dir einige Probleme (also möglicherweise die ´Schwerpunkte´deiner Arbeit) schon eingefallen zu sein. Ich versuche mich als erstes immer an einer ´Klausurlösung´des Falls, dadurch bekommst du eine grobe Gliederung und bist auf einemal schon mitten drin im Schreiben... Zu den einzelnen Problemen kannst du dann einen Handkommentar zu Rate ziehen, der dir einen guten Überblick über die weiterführende Literatur bietet. Zu deinen Fragen kann ich dir leider nur wenig weiterhelfen, ich denke das sind genau die Probleme die ihr erörtern und diskutieren sollt und dementsprechend schwer ist auch die Beantwortung in einem Satz :-) die Vertragsart eines Mobilfunkvertrages ist diskutiert, ein Teil der Meinungen geht davon aus, dass ab der zur Verfügungstellung der "Leitung" ein Dienstvertrag vorliegt (hingegen beim Einrichten des Anschlusses am Anfang noch ein Werkvertrag). Falls du das überhaupt ansprichst solltest du es aber auch begründen... zu deiner Frage welche Vertragsart bzgl. des runtergeadenen Spiels vorliegt würde ich auch einen Kaufvertrag in Betracht ziehen. aber such dir doch Argumente die für die einzelnen Typen sprechen würden und entscheide dich in der Arbeit. Ich wünsche dir viel Erfolg und wenn du dich Schritt für Schritt vorarbeitest und wird das bestimmt eine klasse Arbeit. Nicht verzagen :-) |
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| AW: Hausarbeit 1.Semester BGB Ich schreibe die gleiche Hausarbeit und mich würde 1. interessieren ob ich meine Anspruchsgrundlage aus 611 und 614 oder aus 433 nehme. Außerdem ist der Handyvertrag ja an sich nichts, dass unter §110 fällt, der Anbieter hat also im Prinzip keine Ansprüche gegen sie, sondern gegen Ihren Vater, der wiederum kann ja aber nicht wissen was seine Tochter macht und er hat ihr ja ausdrücklich NUR SMS schreiben und anrufe erlaubt, wie verhält es sich da? Vielleicht könnten wir ja mal die gesamte Hausarbeit posten, vielleicht hat ja noch irgendwer kreative Ideen. |
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| AW: Hausarbeit 1.Semester BGB Ich schreibe ebenfalls dieselbe Hausarbeit. Eine Person aus einem höheren Semester teilte mir mit, dass es sich um einen Dienstleistungsvertrag handeln würde. Ich habe ebenfalls §611 I als Anspruchsgrundlage gewählt. Habe heute erst damit begonnen. Eure Beiträge sind ja schon eine ganze Weile her. Seid ihr inzwischen weiter gekommen? |
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