Dies ist eine Diskussion zu HA Zivilrecht HILFE!!!! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hallo! Ich sitze im Moment über meiner zweiten HA im Zivilrecht und hänge im Moment ein bisschen, vielleicht kann mir ja jemand von euch nen Tipp geben, wär echt spitze.... Also laut Sachverhalt möchte V ein Teeservice der Firma "Tulpenberg" verkaufen. Er lässt es von seiner Bekannte B schätzen, die ein Ausbildung als Porzellanfackverkäuferin absolviert hat. Die verwechselt es allerdings mit einem Service der Firma "Veilchenwiese", was nur halb so viel wert ist. V annouciert in einer Zeitung. Daraufhin meldet sich A. Die beiden treffen sich. V verlangt 600, A bietet ihm hingegen nur 400. V bittet um eine Bedenkzeit mit Wochenfrist. Eine Woche später schreibt V A, dass er das niedrige Angebot annimmt. Diesen Brief gibt er seinem 15-jährigen Sohn S, der ihn am gleichen Tag um 23:00Uhr in den Briefkasten des A wirft. S vermerkt - zutreffenderweise - auf dem Brief: "Ich habe den Brief erst um 23:00Uhr und nicht bereits um 10:00Uhr eingeworfen, da vorher aufgrund einer weiträumigen Polizeiabsperrung Ihr Haus nicht erreichbar war". A erhält, da er sich auf einer Reise befand, erst bei seiner Rückkehr am 14.11.2006 Kenntnis von dem Brief. Zu diesem Zeitpunkt hat A sich bereits anderweitig eingedeckt und kein Interesse mehr an dem Service des V. Er meldet sich daher nicht bei V. Zwei Tage später erfährt A jedoch, dass der leidenschaftliche Porzellansammler X ein derartiges Service wie das von V angebotene sucht. A schreibt daraufhin sofort an V, dass er das Service in einigen Tagen abholen werde. Diesem Brief legt er 400 bei. Umgehend wendet A sich an X, um ihm das Service für einen guten Preis zu verkaufen. A fährt deshalb zu X (Kosten: 100 ) und verkauft diesem das Service für 1.200 . Am Vormittag des 17.11.2006 gelangt der Brief des A vom 16.11.2006 in das Postschließfach des V. Gerade an diesem Tag vergisst V seine Post abzuholen. Am Nachmittag desselben Tages bietet C dem V 450 für das Service, beide werden sich sofort einig und C nimmt das Service gegen Barzahlung sofort mit. Als V wenige Tage später vom Schreiben des A Kenntnis erlangt, tritt er in Verbindung mit C, um diesen zum Verzicht auf das Service zu bewegen. C erklärt ihm, dass seine Freundin glaubte, er habe das scheußliche Service für den anstehenden Polterabend ihres Bruders hervorgekramt; dort sei es zerstört worden Was mein größtes Problem nun ist.... Ist die WE des V noch rechtzeitig, gem. §149 BGB, an A zugegangen???? Danke schon mal für eure Überlegungen! |
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