Dies ist eine Diskussion zu HA Zivilrecht innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hallo zusamen, vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Ich muss eine HA im Zivilrecht, genauer gesagt Sachenrecht mit Kreditsicherung, schreiben und habe keinen blassen Schimmer, was ich eigentlich prüfen soll. Wenn Ihr mir Tips bezüglich der zu prüfenden Anspruchsgrundlagen geben könnte oder eventuell mir sagen könntet, wo ich einen ähnlichen Fall finden kann, wäre ich sehr dankbar! Hier der Sachverhalt: Ausgangsfall: E ist Eigentümer eines Hauses, bei dem das Dach neu gedeckt werden muss. Zu diesem Zweck nimmt er bei der Bank B zum 01.01.2004 ein Darlehen in Höhe von 36.000.- Euro auf. Der feste jährliche Zinssatz beträgt 5 %; die Laufzeit 3 Jahre. Vereinbart wird, dass E das Darlehen mit gleichen Monatsraten von 1000.- Euro zuzüglich der anfallenden Zinsen zurückzahlt. Die Zinszahlungen sind jeweils zum Ende des Jahres fällig. Zur Sicherung dieses Darlehens bestellt E zugunsten der B eine Grundschuld an seinem Hausgrundstück. In Grundschuldbestellungsurkunde des Notars vom 19.12.2003 heißt es u.a.: 1. Grundschuldbestellung 1.1 Der Eigentümer bestellt hiermit der B eine Grundschuld von 40.000.- Euro in Worten: vierzigtausend Euro zu folgenden Bedingungen: 1.2 Zinsen: 15 v. H. jährlich ab heute 1.3 Nebenleistungen: 5 v. H. einmalig des Grundschuldkapitals 1.4 Fälligkeit: Kapital und Nebenleistungen sofort, Zinsen jeweils am 31.12. nachträglich (Es folgt die Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Eigentümers in das Grundstück und das gesamte Vermögen und ein abstraktes Schuldanerkenntnis etc.) In dem Vertrag ist eine Zahlungsabrede, ob Zahlungen auf die Grundschuld und/oder auf die Forderung oder deren jeweiligen Zinsen und Nebenleistungen zu verrechnen sind, nicht enthalten. Wenige Tage nach Auszahlung des Darlehensbetrages und Eintragung der Grundschuld macht E eine Erbschaft. Um von jeglicher Verpflichtung aus dem mit der B geschlossenen Vertrag frei zu werden, zahlt er 40.000.- Euro auf die Grundschuld bei dieser ein. B verlangt weiter die Zins- und Tilgungsleistungen entsprechend dem geschlossenen Vertrag. E ist dagegen der Auffassung, er habe alles bezahlt. Wie ist die Rechtslage? Hat E insbesondere auch Ansprüche gegen B? Abwandlung 1: In dem Vertrag ist eine formularmäßige Zahlungsabrede enthalten, wonach Zahlungen, die aus irgendeinem Grund an B geleistet werden, weder auf die Grundschuld, noch deren Zinsen und Nebenleistungen, sondern auf die persönliche Forderung anzurechnen sind. E zahlt dennoch auf die Grundschuld und die zugrunde liegende Forderung. Ändert sich etwas? Abwandlung 2: E zahlt nach der Erbschaft nur den noch offenen Teil des Darlehensbetrages an B, ohne der Zahlung eine besondere Erklärung beizufügen. B verlangt zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung von E. Deren Höhe will E von einer Verbraucherzentrale überprüfen lassen und bereits jetzt von B eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld erhalten, um das Grundstück ggf. später an einen noch unbekannten Dritten zu veräußern. Zu Recht? Wäre wirklich nett, wenn mir jemand helfen könnte! Also schon mal DANKE im voraus! |
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