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HA BGB Uni Bonn Roth

Dies ist eine Diskussion zu HA BGB Uni Bonn Roth innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 10.03.2010, 21:14
Boardneuling
 
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HA BGB Uni Bonn Roth

Glaub ich hab bisher im falschen Thread gepostet, deshalb nochmal hier, schreibt jemand die gleiche Hausarbeit oder hat Ideen?

Ich hänge vor allem dabei, was in welcher Form Angebot oder Annahme ist und was außer dem 433 II noch zu prüfen wäre.

Der Student S, der im ersten Semester seines Bonner Jurastudiums ist, hat sich zu
Weihnachten von seinen Eltern ein Notebook gewünscht, damit er die anstehende Hausarbeit
im Seminar schreiben kann. Da die Eltern von S von Computern nichts verstehen, haben sie
ihm 800 € gegeben, damit er sich sein Geschenk selber kauft. S findet nach längerer Suche
auf den Internetseiten des Bonner Elektronikfachhändlers V endlich ein hochwertiges
Notebook, das seinen Wünschen entspricht und welches als „Einzelstück“ mit 1200 €
ausgezeichnet ist. Weil S den Preis gerne drücken möchte, begibt er sich am 18.1. in V’s
Geschäft. Dort erklärt er dem V, er sei am Notebook sehr interessiert, jedoch könne er
höchstens 800 € dafür zahlen. V erwidert, er würde das Notebook zwar gerne an S verkaufen,
jedoch wäre jeder Verkauf unter 1000 € ein Verlustgeschäft. Nach einigem hin und her
verbleiben sie so, sich die Sache nochmals durch den Kopf gehen zu lassen; V würde, falls er
auf die Vorstellungen des S eingehen wolle, sich in Kürze bei S melden; hierfür hinterlässt S
dem V seine E-Mail-Adresse. Da V das Notebook schon seit längerem nicht loswerden kann,
schreibt er am Morgen des 20.1. dem S folgende E-Mail: „Hallo S, habe mir die Sache
nochmals überlegt; Sie können wie gewünscht das Notebook für 800 € haben. Es steht ab
sofort zur Abholung bereit. Viele Grüße V“. S, der in der heißen Vorbereitungsphase auf die
Abschlussklausuren den ganzen Tag im Seminar gelernt hat, kommt am 20.1. völlig erschöpft
um 23 Uhr nach Hause und legt sich direkt schlafen. Als er am nächsten Morgen seine EMails
abruft, landet die Mail von V im SPAM-Ordner auf dem PC des S, was dieser aber
nicht bemerkt; drei Tage später wird die Mail von V aufgrund der von S vorgenommenen
SPAM-Einstellungen des Email-Programms gelöscht.
Als am 25.01. das Notebook immer noch nicht abgeholt wurde, schreibt V erneut eine E-Mail
an S und bittet endlich um Abholung und Bezahlung des Notebooks. S, der diesmal die Mail
von V gesehen hat, antwortet dem V, er wisse von nichts; eine Nachricht habe er nicht
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erhalten. Auch habe er nicht reagiert und damit komme ja wohl kein Vertrag zustande.
Jedenfalls wolle er mit einem eventuell geschlossenen Vertrag nichts zu tun haben. Außerdem
sei er am Notebook nicht mehr interessiert, weil er sich bereits anderweitig eingedeckt habe.
V ist empört und besteht auf Erfüllung des Vertrags; das Verhalten des S sei insoweit
eindeutig gewesen; zumindest müsse S ihm den durch ihn verursachten Schaden ersetzen, der
dadurch entstanden sei, dass V einen Interessenten, der bereit gewesen war, 1000 € für das
Notebook zu zahlen, am 24.01. unter Hinweis auf den Verkauf an S abgewiesen habe.
Wie ist die Rechtslage?
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