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großes problem mit der hausarbeit!

Dies ist eine Diskussion zu großes problem mit der hausarbeit! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 11.02.2007, 14:35
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großes problem mit der hausarbeit!

ich sitz da gerade voll aufm schlauch, habs mit bgb ja nicht so. vielleicht kann mir von euch jemand auf die sprünge helfen?!

also, die V ist werbekauffrau und handelt nebenbei mit kunst und antiquitäten. kunsthistoriker S ist ein alter freund der familie, der regelmäßig bei an und verkäufen hinzugezogen wird und seit anfang 2005 auch zum abschluss von kaufverträgen bevollmächtigt ist.

ende januar 2006 will die V ein bestimmtes bild verkaufen. die bilder werden in einem gesondert gesichtertem lagerraum, der an das bürogebäude der V anschließt und sich auf deren grundstück befindet gelagert. dieses bild hat derzeit einen wert von 20.000 eur. V bietet es in einer kunstzeitschrift für 15.000 eur an.

V bespricht mit S die verkaufsabsicht und die preisbildung am 31.01.2006 und fährt dann einige tage zu einem auswärtigen kunden.

nach einer vorklärung per e-mail, meldete sich die vermögende 47 jährige sammlerin G als kaufinteressentin aus stuttgart. am abend des 03.02.2006 (ein freitag) machte S namens der V der aus stuttgart extra engereisten G ein verkaufsangebot in schriftlicher form. allerdings trug er aus versehen einen kaufpreis von 5.000 eur ein.
S wusste allerdings nicht, dass G aufgrund einer schubweise auftretenden psychose einen betreuer für den aufgabenrkeis "vermögenssorge" hatte und einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB angeordnet war. der bruder der G, rechtsanwalt R ist als betreuer bestellt.

am montag, den 06.02.2006 kehrt G mittags nach stuttgart zurück und hat R gleich vom kauf unterrichtet. R hat den kaufpreis als außerordentlich günstig erachtet und genehmigt den kaufvertrag, teilt dies der V schriftlich in einem brief mit. der brief geht nachmittags am 06. zur post und 17 uhr vorab per telefax. das fax geht 17:02 uhr ein, der brief am 07.02.2006.

am 05.02.2006 hat S allerdings sein versehen mit den 5.000 eur bemerkt. er schickte ein fax, sowie eine email an G, worin er erklärt, dass er "sofort widerrufen" möchte. G nahm fax und mail am abend des 06.02 zur kenntnis.

am sonntag den 05.02.2006 hat V allerdings das bild an C verkauft für 20.000 eur. sie hatte nicht damit gerechnet, dass S so schnell einen käufer findet und daher keine rückfrage unternommen.

am montagmorgen, dem 06.02. haben allerdings S und V entdeckt, dass das bild aus dem lagerraum in der nacht vom samstag, den 04.02. auf sonntag, den 05.02. gestohlen wurde.

die versicherung zahlt an V 10.000 eur. C und G (vertreten durch R) verlangen beiden diesen betrag von V. G verlangt auch noch ersatz der reisekosten von 158 eur.

V bittet um klärung: ist sie, und falls ja, wem gegenüber und in wlecher höhe, zur herausgabe der versicherungssumme verpflichtet? kann sie ihrerseits, und falls ja, von wem und in welcher höhe, gegenleistung verlangen? kann G von ihr die reisekosten in höhe von 158 eur erletzt verlangen?

tja, das ist nur die erste version, hab noch 2 abwandlungen

kann mir jemand da tipps geben? gleich mit paragraphen oder literaturhinweisen?
bin für jeden tipp dankbar!!!
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