Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag, Hausarbeit MobiliarsachenR- Uni Osnabrück

Dies ist eine Diskussion zu GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag, Hausarbeit MobiliarsachenR- Uni Osnabrück innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 13:25
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 35
Keine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ytak hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag, Hausarbeit MobiliarsachenR- Uni Osnabrück

Also Folgendes:
A hat den Wasserhahn laufen lassen,fahrlässig, und is dann in den urlaub gefahren.
B wohnt in der Wohnung unter A und sein Herd ist nach wasserschaden defekt. B geht nach oben u "bricht" die Tür auf (um wasserhahn zu zu drehen). Ein Schlüsseldienst hätte für diese 10minütige Arbeit 50,- für das Öffnen der Tür bekommen. Beim Öffnen der Tür fängt er sich einen Splitter ein > Arztkosten.
B fragt nun: 1. kann er von A 50,- Vergütung verlangen? 2. Kann er von A die Arztkosten erstetzt bekommen? 3. kann B von A Schadensersatz für den Herd verlangen?

ich sitze da gerade innerhalb einer Hausarbeit dran, mir ist aber die herangehensweise nicht ganz klar, bzw welchen der §677ff hier nun angewendet werden müssen. ich habe mal nach beispielfällen gesucht, aber ich hab das gefühl, dass sich, sobald ein kleines detail anders ist, es auch sofort anders geprüft wird usw. also zu viele unterschiedliche herangehensweisen?! kann mir vllt jemand einfach seine gedanken dazu mitteilen?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 13.04.2010 16:54
GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag, Hausarbeit MobiliarsachenR- Uni Osnabrück Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen! 08.04.2010 14:46
Rechtskreis bei Geschäftsführung ohne Auftrag Bürgerliches Recht allgemein 18.08.2006 15:17
Geschäftsführung ohne Auftrag Bürgerliches Recht allgemein 18.03.2006 13:45
Entlastung der Geschäftsführung ohne Bilanzeinsicht Gesellschaftsrecht 01.08.2004 16:20





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN