Dies ist eine Diskussion zu Gegenfrist.. innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Gegenfrist.. Guten Abend ![]() zum Thema Gegenfrist beim Schuldnerverzug sagt doch der Gesetzgeber, dass diese unzulässig ist. Es besteht keine Wahlschuld, die nach Fristablauf auf den Schuldner übergeht (so eine Mindermeinung). Dies habe ich jetzt aus Sekundärquellen. Wo finde ich, was der Gesetzgeber konkret dazu sagt? (da helfen ja Aufsätze, Lehrbücher nicht viel; Entscheidungen habe ich dazu nicht gefunden) Steht das im Gesetzesentwurf zur Schuldrechtsmodernisierung? Danke schon mal ) |
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