Dies ist eine Diskussion zu Gefälligkeit unter Freunden und Entgelthelfer innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Gefälligkeit unter Freunden und Entgelthelfer Hallo miteinander. Ich hab ne kleine Frage: Sachverhalt ist folgender: Variante 1: A zieht um, dazu kommen B und C gegen Entgelt als Umzugeshelfer. Gemeinsam zer****ernd B und C eine Vase des A, welche sich auf einen Wert von 5.000 beläuft. A verlangt nun von B den gesamten Betrag. Da B und C aber zu gleichen Teilen Schuld tragen, begleicht er nur die Hälfte und meint, den Rest soll er sich doch von C holen. A besteht aber auf die Zahlung des Rests von B. Frage: Welche Ansrpüche hat A gegen B ? Welche Ansprüche hat B gegen C? Was mich hier interessiert, und warum ich euch um Rat bitte ist folgendes: Welche Hauprprobleme muss man beachten? Klar ist folgendes: - Beide sind zu gleichen Teilen Schuld und stellen ne Schuldnermehrheit dar. A kann von einem verlangen, der kann vom anderen seinen Teil verlangen. Sehe ich das richtig? Welche Probleme gibt es weiter? Inwiefern eine Haftung entsteht? Abgrenzung: Gefälligkeit, Vertrag --> Vertrag, also Haftung, kein Problem. Was übersehe ich? Welches Problem ist ausschlaggebend? Variante 2: B hilft A aus Gefälligkeit. Leich fahrlässig rempelt er D, einen zufällig passierenden Passanten an, eine Vase im Wert von 300 geht zu Bruch. Beide sind zu gleichen Teilen Schuld. A verlangt Preis von D. Ein unentgeltlicher Helfer könne nicht solch ein Risiko traen, es wäre, wäre man achtsam gewesen, von vornherein ausgeschlossen gewesen. D will nur Hälfte des Schadens zahlen. A meint, ihm egal, er verlangt von D, wie die des regeln ist ihm egal. Weclhe Ansprüche hat A gegen D? ... welche Probleme ergeben sich hier? Da Gefälligkeit vorliegt, heißt es ja, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss anzunehmen ist. ALso hat nur D zu zahlen? Aber den vollen Betrag? Ich komm nciht weiter, Ich freue mich über jede Hilfe. Mit freundlich Grüßen, Jesaja |
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