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Gartenzaunärger

Dies ist eine Diskussion zu Gartenzaunärger innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 19.01.2009, 15:09
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Question Gartenzaunärger

Hallo!
Ich hätte folgende Frage:
Angenommen Hausbesitzer A hat eine Mauer, welche auf einen öffentlichen Platz ( Strasse ) angrenzt.
A bepflanzt seine Wand mit efeu, welcher auch an der zur Strasse angewandte Seite wächst.
Wie ist die Rechtslage, falls jemand an diesen efeu Schaden anrichtet, wie zum Beispiel daran zieht und dieser leichte Schäden aufweist, ohne die Mauer dabei zu beschdigen/ beschmutzen ? ( Es handelt sich nur um die Außenseite welche für jederman zugänlich ist)
Danke schon mal im Voraus
Petrus
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  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2009, 18:02
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AW: Gartenzaunärger

Hallo,

ich bin der Ansicht, dass der Efeu, egal ob er auf der Grundstück zugewandten oder gegenüberliegenden Seite der Mauer wächst noch immer zum Eigentum des Grundstückbesitzers gehört. Wenn jemand auf der straßenzugewandten Seite die Mauer beispielsweise mit Grafitti besprüht, steht es ja eigentlich auch außer Frage, dass es sich um eine Eigentumsverletzung handelt. Außerdem kann man auch argumentieren, dass wenn man sein Auto auf einer öffentlichen Straße abstellt und jemand das Auto beschädigt, man auch Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Ich denke daher, dass ein Schadensersatzanspruch nach § 823 I BGB entstanden ist. Da gibt es aber bestimmt mehrere Ansichten in der Literatur und Rechtsprechung, die du aufführen solltest insofern es sich um eine Hausarbeit handelt.
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