Dies ist eine Diskussion zu Fiktive Frage zur Zwangsvollstreckung! Brauche eure Hilfe! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Fiktive Frage zur Zwangsvollstreckung! Brauche eure Hilfe! Teil-Sachverhalt: Verwicklungen ergeben sich auch noch in einer weiteren Hinsicht: E hat am 25.02.2009 aufgrund eines Kaufvertrags, den er zuvor mit dem Hersteller Heinrich (H) abgeschlossen hatte, von diesem Bürostühle unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen (Kaufpreis 5.000). Die 25 Stühle des Typs Ergo hat E zum Weiterverkauf vorgesehen. Die zwei Stühle des Typs Comfort verwendet er hingegen für den Büroraum seines Geschäfts, in dem er und eine Mitarbeiterin die Verwaltungsarbeiten erledigen. Zur Finanzierung der Stühle nimmt E am 25.02.2009 bei der G-Bank AG (G) ein Darlehen in Höhe von 5.000 auf. E und G vereinbaren, dass G diesen Betrag an H auszahlen soll, sobald E die G hierzu anweist. Am 27.02.2009 unterschreiben H, E und G ein Schriftstück, in dem es heißt: E verzichtet auf seine Rechte an den Bürostühlen [es folgt eine genaue Bezeichnung aller gelieferten Bürostühle]. Vereinbarungsgemäß soll der G das Eigentum an den Bürostühlen als Sicherheit übertragen werden. H überträgt der G deshalb hiermit das Eigentum an den Bürostühlen. Kurz nach Abschluss dieser Vereinbarung zahlt G den Betrag von 5.000 auf Anweisung des E an H aus. Nachdem E auch das Darlehen der G nicht bedienen kann und im Verhältnis zu G der Sicherungsfall eingetreten ist, kommt am 29.10.2009 der Zweigstellenleiter (Z) der G in das Geschäft des E und nimmt mit dessen Einverständnis sämtliche Bürostühle an sich (auch sämtliche Stühle des Typs Ergo, da E diese bisher nicht weiterveräußert hat). Dem Z ist zu diesem Zeitpunkt der Vollstreckungsantrag der F (F ist ein Zwangsvollstrecker aufgrund einer Grundschuld vom ersten Teil des Sachverhalts) vom 21.10.2009 bereits bekannt. Aufgabe 3: Die F verlangt unter Hinweis auf ihre Grundschuld von G die Rückschaffung sämtlicher Stühle auf das Grundstück des E. Zu Recht? Ich weiß nicht welche Anspruchsgrundlage(n) ich prüfen muss! |
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| AW: Fiktive Frage zur Zwangsvollstreckung! Brauche eure Hilfe! Hey! Das Problem liegt in der Frage, ob die Stühle in den Haftungsverband der Grundschuld fallen (z.B. als Zubehör des Grundstücks) oder ob diese vorher enthaftet wurden bzw. ob die Grundschuld ein vorrangiges Pfandrecht gewährt, vgl. §§ 1191, 1192, 1120, 1147 BGB. Findest du in JEDEM Lehrbuch zum Immobiliarsachenrecht! Beste Grüße
__________________ "Arm ist der Schüler, der seinen Meister nicht übertrifft" |
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| AW: Fiktive Frage zur Zwangsvollstreckung! Brauche eure Hilfe! Zitat:
Vielen Dank! Bzgl. des Inhalts weiß ich bescheid, dass hab ich auch bereits gelöst, nur ich weiß nicht die korrekte Anspruchsgrundlage. Nur diese fehlt mir. Könnte es evtl. 771 ZPO, oder 766 ZPO oder doch 823 I iVm 249 I BGB sein???? |
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