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Fernabsatzv. und Widerruf

Dies ist eine Diskussion zu Fernabsatzv. und Widerruf innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 30.03.2006, 15:56
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Fernabsatzv. und Widerruf

Hallo,

folgendes Problem gehört zu einer HA:

Frau bestellt per Internet ein Brautkleid. Es kommt ordnungsgemäß an, sie wurde über ihre Widerrufsrechte als Verbaucherin aufgeklärte etc. Sie erhält das Kleid zwar erst am Tage der Hochzeit, ist aber sehr zufrieden und läßt es gleich für die Tauung an (benutzt es also!). Innerhalb der Widerrufsfrist schickt sie das Kleid gereinigt zurück und möchte somit natürlch von ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen und keinen Kaufpreis zahlen:
Geht das? Gesetzlich ist ja der Widerruf bei Kleidungsstücken zulässig (wenn sie natürlich auch die Wertminderung ersetzen muss, aber das ist Frage 2). Aber ist das nicht so ähnlich wie bei einer CD? Wenn diese ausgepakt wurde gibts kein Widerrufsrecht mehr, denn man befürchtet, diese könnte kopiert werden und dadurch habe der Kunde letztlich den Nutzen daraus gezogen, den er ja haben wollte. Bei "normalen" Kleidungsstücken wäre eine Analogie wohl zu weit gegriffen, abre bei einem "Brautkleid", das man ja nur zur Hochzeit trägt, ist das doch ganz ähnlich, hm*
Außerdem ist Sinn und Zweck der Verbraucherrechte ja der Schutz ihrer schwächeren Position und nicht eine Einräumung zum hemmungslosen Mißbrauch...

Wie seht ihr das?

Lieb Gruß, Jasmin.
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Alt 31.03.2006, 18:27
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AW: Fernabsatzv. und Widerruf

Glaub ich habs...

Jasmin.
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