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Fehlerhafter Kaufvertrag im Internet über Stückschuld - Verkäufer verkauft doppelt ?1

Dies ist eine Diskussion zu Fehlerhafter Kaufvertrag im Internet über Stückschuld - Verkäufer verkauft doppelt ?1 innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2005, 11:26
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Fehlerhafter Kaufvertrag im Internet über Stückschuld - Verkäufer verkauft doppelt ?1

Hallo Freunde, ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem hier helfen.

Ich hab mir letztens im Internet bei so einem Internet Galeriehaus für Anitquitäten ein Kunstgegenstand in Wet vom 10.500€ (Buddha Schnitzerei) gekauft. Aufgrund eines Fehlers beim Datentransfer kam es aber dazu, dass statt der vom Galeristen in seinen Rechner eingegebenen 10.500 €, der Verkaufspreis für die Schnitzerei, stattdessen mit 5.010 € angegeben wird. Da hab ich als Kenner natürlich sofort zugeschlagen. Der Galerist hat also meiner Meinung nach 10500€ gemeint und so eingegeben. Aber auf seiner Homepage stand zum Verkauf für 5010€.

Kurz nachdem ich das Formular abgeschickt hatte, kam die automatisch erstellte Vetragsbestätigung per email. Erst jetzt hat der Galerie Fritze den Fehler entdeckt und hat nun komischerweise die Skulptur am gleichen Tag an jemand anderen verkauft für 10500€ und angeblich auch dem Typen gleich übergeben. Naja, einen Tag später teilte mir der Galerie TYP am Telefon, dass "er sich wegen des technischen Fehlers nicht mehr an den Vertrag gebunden fühle und die Schnitzereibereits anderweitig verkauft" habe.

Ich war natürlich entsetzt und meinte dass ICH auch bereit wäre den vollen Kaufpreis zu zahlen, nämlich die 10500€. Ich hab natürlich verlangt, dass er mir die Schnitzerei von diesem Typen besorgen soll, notfalls zurückkaufen soll, da er mir ja Erfüllung schuldet, oder ?

Nach einigen Tagen kontaktiert mich der Galeriefritze und meint, dass der andere Käufer nun fast das doppelte verlangt, damit er sich von der Skulptur trennt. Ich will natürlich das Teil auch haben.

Meine Frage ist halt wie und aus welchen Ansprüchen ich das tun kann. Mein Anwalt war recht skeptisch gestern und meinte nur auch wenn der Vertrag wirksam wäre und ich die Skulptur zurückfordern könnte, könnte ich diesen Titel nicht vollstrecken ?!?! Häh, keine Ahnung was das bedeutet. Hilft mir Bitte.

Ist der Kaufvertrag gültig trotz des Fehlers auf der Homepage - wenn ja wie kann ich vorgehen ??
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Alt 17.08.2005, 12:12
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AW: Fehlerhafter Kaufvertrag im Internet über Stückschuld - Verkäufer verkauft doppelt ?1

Danke für die schnelle Antwort. Also der Zurückkaufpreis oder Wiedeschaffungswert liegt bei ca. 20000€. In fast allen BGB Kommentaren steht, dass schon ab ca. 50 Unverhältnismäßigkeit angenommen wird. Also kann sich doch der V nach 275 II exkulpieren, oder ?

Hab bis jetzt keinen Vetrauenskosten gehabt, also bekomme ich erstmal nichts. Da es sich um eine Stückschuld handelt, kann ich also weder die Skulptur verlangen noch einen Schadensersatz weil ich ja eigentlich keinen Schaden habe.

Mein Anwalt meinte auch, dass der Verkäufer diese Einrede beutzen kann um es nicht wiederbeschaffen zu müssen.

Trotz des technischen Fehlers kann also der Verkäufer das Teil an einen anderen verkaufen ???
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2005, 12:18
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AW: Fehlerhafter Kaufvertrag im Internet über Stückschuld - Verkäufer verkauft doppelt ?1

Wo ist denn die eine Antwort hin die jdm grade verfasst hatte ?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2005, 12:19
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AW: Fehlerhafter Kaufvertrag im Internet über Stückschuld - Verkäufer verkauft doppelt ?1

Zitat:
Zitat von Hilfiger
Trotz des technischen Fehlers kann also der Verkäufer das Teil an einen anderen verkaufen ???
nein eigentlich nicht, er muss erst dir das #teil zu dem "richtigen Preis" anbieten.....

guck mal § 283 ...
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  #5 (permalink)  
Alt 17.08.2005, 13:02
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AW: Fehlerhafter Kaufvertrag im Internet über Stückschuld - Verkäufer verkauft doppelt ?1

Wo ist denn deine vorherige Antowrt hin ? Naja OK gem. 280 I, III ivm 283 kann ich ein SE geltend machen. Aber ich hab doch gar keinen Schaden, oder ?

Er kann es ja mir auch nicht mehr anbieten, weil er es schon längst an jdm. anderen verkauft hat. Und er hat voreilig gehandelt ohne es mir für 10500€ anzubieten, weil er nicht wusste, dass ich auch bereit bin diesen Betrag zu zahlen.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.08.2005, 17:21
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AW: Fehlerhafter Kaufvertrag im Internet über Stückschuld - Verkäufer verkauft doppelt ?1

Ich möchte der regen Diskussion hier Einhalt gebieten!

Dadurch, dass der Verkäufer gesagt hat, er fühle sich nicht mehr an den Vertrag gebunden, hat er diesen angefochten. Hierzu ist er nach einem aktuellen Urteil des BGH, welches sich mit genau dem Problem der falschen Preisauszeichnung in Internetshops beschäftigt, berechtigt.

Hier der Link zum Urteil:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...1&pos=1&anz=13
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  #7 (permalink)  
Alt 17.08.2005, 18:53
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AW: Fehlerhafter Kaufvertrag im Internet über Stückschuld - Verkäufer verkauft doppelt ?1

Zitat:
Zitat von Atlantis
Ich möchte der regen Diskussion hier Einhalt gebieten!

Dadurch, dass der Verkäufer gesagt hat, er fühle sich nicht mehr an den Vertrag gebunden, hat er diesen angefochten. Hierzu ist er nach einem aktuellen Urteil des BGH, welches sich mit genau dem Problem der falschen Preisauszeichnung in Internetshops beschäftigt, berechtigt.

Hier der Link zum Urteil:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...1&pos=1&anz=13
@Atlantis: Das Stimmt schon, es liegt ein beachtlicher Erklaerungsirrtum vor (hat ja niemand bezweifelt), allerdings muss der Verkaeufer das Geschaeft zu dem Preis den er eigentlich wollte mit dem Kaeufer gegenueber dem er angefochten hat abschliessen ....war schon immer so, hat nichts mit aktuellen Entscheidungen zu tun, sollte in jedem Lehrbuch/Kommentar stehen
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  #8 (permalink)  
Alt 17.08.2005, 19:33
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Zitat:
Zitat von cpe
@Atlantis: Das Stimmt schon, es liegt ein beachtlicher Erklaerungsirrtum vor (hat ja niemand bezweifelt), allerdings muss der Verkaeufer das Geschaeft zu dem Preis den er eigentlich wollte mit dem Kaeufer gegenueber dem er angefochten hat abschliessen ....war schon immer so, hat nichts mit aktuellen Entscheidungen zu tun, sollte in jedem Lehrbuch/Kommentar stehen



WO hast Du DAS denn her??

Seit wann ist der Anfechtende verpflichtet, den Vertrag noch einmal einzugehen?? Nach§ 142 Abs. 1 BGB ist das angefochtene Geschäft von ANFANG an als nichtig anzusehen! Auf die Anspruchsgrundlage bin ich gespannt.

Denn nach § 122 BGB ist der Anfechtende lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens, d.h. derjenigen Nachteile, die durch das Vertrauen des anderen Vertragspartners auf die Gültigkeit des Vertrags entstanden sind (sog. negatives Interesse) verpflichtet. Hat der Anfechtende den Irrtum schuldhaft verursacht, so kommt auch ein Anspruch aus cic in Betracht.

Wie man angesichts dieser Rechtslage darauf kommen kann, der Anfechtende wäre verpflichtet, den Vertrag nochmal, diesmal aber zu den korrekten Konditionen einzugehen ist mir nicht nachvollziehbar!
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  #9 (permalink)  
Alt 17.08.2005, 20:36
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Palandt § 119 Rn. 3
Bamberger Roth, § 119 Rn. 46
Jauernig § 142 Rn. 3
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  #10 (permalink)  
Alt 18.08.2005, 14:14
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Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Scheint doch nicht so einfach zu sein, wei vermutet. Naja das Problem ist halt, dass ich ja gar kein negatives interesse hatte (Vertrauensschaden) ?! Was kann ich denn nun geltend machen. Wie sieht es mit der Differenz aus zw. 10500 und 20000€. Kann ich nicht die 9500 verlangen ? Oder doch die Skulptur.

Der Verkäufer, der also anficht, hat diesen technischen Fehler nicht verschuldet, da es in der Vergangenheit schon immer problemlos funktioniert hatte.

Nochmals danke,

Gruß, TH
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