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Fall zur Miete § 535

Dies ist eine Diskussion zu Fall zur Miete § 535 innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 27.06.2007, 23:32
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Fall zur Miete § 535

M ist neuer Geschftsführer eines Bkelidungsherstellers und möchte die Modemesse IGEDO besuchen.
Er bucht rechtzeitig im Hotel Rheinblicj schriftlich für sich und 2 Mitarbeiter für den 10. bis 13.4.2007.
Versehntlich bucht M nicht in Düsseldorf sondern im gleichnamigen Hotel in Koblenz. Hotelier H bestätigte die Reservierung der 3 Zimmer für 100 EUro pro Übernachtung.
Dabei fiel M nicht auf dass er die Zimmer in Koblenz gebucht hatte.

Kurz vor Beginn der Messe entdeckte M seine Fehler und wollte bei H die Zimmer abbestellen.
H lehnte jedoch mit dem Hinweisab , dass er die ZImmer so kurzfristig nicht anders vermieten könne.
Er besteht das M die 3 Zimmer für je 3 Nächte bezahlt.

Was kann H von M verlangen ?

Wäre super wenn jemand schnell antwortet.Dank Euch
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