Dies ist eine Diskussion zu erste Hausarbeit innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| erste Hausarbeit Hallo, schreibe zZ an meiner ersten Hausarbeit zu folgendem Sachverhalt: Schnelles Geld V wollte seinen PKW verkaufen. Er fuhr mit diesem zu einer einschlägigen Händlerfirma F. Nach der äußeren Besichtigung des Wagens durch den Händler wurde dem V ein gedrucktes Vertragsformular überschreiben mit Verkaufsangebot vorgelegt, in dem u. a. stand: Die Preisfestsetzung erfolg auf der Grundlage des Wertgutachtens eines Sachverständigen unter Abzug entstandener Aufwendungen und einer Gewinnspanne. V unterzeichnete dieses Formular. Nach Absprache mit dem V, der in dieser Großstadt sich nicht auskannte, fuhr ein Angestellter der Firma F das Auto gemeinsam mit V zum Sachverständigen, wozu V die Wagenpapiere und schlüssel aushändigte. Nach Abschluss der Untersuchung wurde im Firmengebäude des F dem V mitgeteilt, dass der Schätzwert 37.000 ergeben habe und der daraus errechnete Kaufpreis 23.500 betrage. V war damit nicht einverstanden und wollte mit seinem Wagen wieder nach Hause fahren. F erklärte ihm, dass V den Wagen verkauft und übereignet habe. Fahrzeugpapiere und Schlüssel waren im Firmentresor bereits verschlossen. Der PKW stand zugeparkt und ohne Kennzeichen auf dem Firmenhof. V scheiterte mit allen seinen Versuchen, an diesem Freitagnachmittag in den Besitz des Wagens zu kommen. V musste mit der Bahn in seine dreihundert Kilometer entfernte Heimstadt B zurückfahren. Prüfen Sie in einem Rechtsgutachten alle bestehenden Ansprüche! Ich wollte wissen ob es schon mal ähnlich gelagerte Fälle gibt oder wie man an sowas rangehen kann/muss. Vielen Dank für die Hilfe! |
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| AW: erste Hausarbeit Anfechtung kam nur in Frage bei Rechtsfolgeirrtum(?) V ist Eigentümer mangels Einigung deshalb auch 985 Bei evtl. Anfechtung könnte noch 812 in Frage kommen Aber danke erstmal für die Antwort! MFG zZ Keiner |
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| AW: erste Hausarbeit Inhaltsirrtum bei der Klausel über die Preisfestsetzung, dass v über die Bedeutung der Gewinnspanne irrt, jedoch bin ich mir da nicht sicher |
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| AW: erste Hausarbeit Hallo! Bin jetzt im dritten Semester und schreibe gerade dieselbe HA. In Betracht käme mE auch ein Irrtum wegen fehlendem Erklärungsbewusstsein. Immerhin ist V sich nicht bewusst, dass er mit seiner Unterschrift ein Verkaufsangebot abgibt. Dazu gibt es auch einen großen Meinungsstreit. Viel Glück |
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| AW: erste Hausarbeit Gibt es dazu auch einen fall in der Rechtsprechung? Er hat das ("verkaufsangebot") doch unterschrieben, warum sollte das denn ohne Erklärungsbewusstsein geschehen sein? Weil der Preis nicht genannt wurde? Geändert von zurzeitKeiner (12.03.2006 um 10:50 Uhr). |
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| AW: erste Hausarbeit Hallo ist es nicht auch möglich das V der Rechtsbindungswille fehlt? Er kannte den Verkaufspreis nicht beim Unterschreiben des Vertrages, so könnte man vielleicht auch argumentieren, dass es sich bei diesem "Verkaufsangebot" nur um eine invitatio handelt. Er wollte verkaufen, aber nur wenn er mit der Preissetzung einverstanden ist. |
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| AW: erste Hausarbeit Das hab ich mir auch gedacht und dann eine Anfechtung versucht: Inhaltsirrtum (iVm Rechtsfolgeirrtum?) Aber wenn das ganze RG nichtig ist, weil er sein Einverständnis nicht gibt, kann er dann von F Schadensersatz verlangen? Für die Reisekosten? Aber Danke auch für die ganzen Gedanken!!! |
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| AW: erste Hausarbeit Kann man hier einen Meinungsstreit über die verschiedenen Theorien des Erklärungsbewusstseins anbringen? Also Erklärungs-oder Willenstheorie? |
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| AW: erste Hausarbeit Den Meinungsstreit würd ich auf jedenfall bringen, der Lingelbach will das sehen!!!!! Die Sache mit dem Schadenersatz ist schwierig, denn für nen Hilfsgutachten is nicht genug Platz und wenn du dieses "Verkaufsangebot" durchgehen lässt ist das Problem, das der Verkäufer am Ende Schadenersatz für die Gutachtenkosten verlangen kann. Ich seh das als invitatio und wenn der Verkäufer den Preis festsetzt dann als Angebot von ihm. |
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| AW: erste Hausarbeit Aha, auch ein guter Gedanke. Aber wo bringe ich dann die Theorien unter? Bei der Anfechtung schon klar, aber an welcher Stelle wird deutlich, dass er (kein) Erklärungsbewusstsein hat? |
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