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Erhöhter Sorgfaltsrahmen bei dauernden Geschäftsbeziehungen?

Dies ist eine Diskussion zu Erhöhter Sorgfaltsrahmen bei dauernden Geschäftsbeziehungen? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 25.09.2006, 14:53
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Erhöhter Sorgfaltsrahmen bei dauernden Geschäftsbeziehungen?

Hallo,

wenn dauernde oder zumindest zweimalige Geschäftsbeziehungen bestehen, ist dann der Sorgfaltsrahmen erhöht? Ich glaube, ich hab mal derartiges gelesen, kann jetzt aber dazu nichts mehr finden. Vielleicht weiß jemand weiter? (Problem: Käufer im Annahmeverzug, Haftung des Verkäufers beschränkt auf grobe Fahrl/Vorsatz: Duch zweimalige Geschäftbeziehung vielleicht wieder relativiert?)

Besten Dank,

Jasmin.
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