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Elektriker = Erfüllungsgehilfe?

Dies ist eine Diskussion zu Elektriker = Erfüllungsgehilfe? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 19:27
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Question Elektriker = Erfüllungsgehilfe?

Hi Leute,

Ähm ich habe ein problem. Nehmen wir mal an, dass eine privatperson eine Elektriker beauftragt, der unsachgemäß einen Heizlüfter installiert und dabei würde ein Gegenstand eines Dritten zerstört.
die Frage ist, ob der Elektriker Erfüllungsgehilfe der Privatperson ist.
Meines erachtens ist er es, aber im Palandt steht, dass Handwerker keine Erüllungsgehilfen sind. Oder habe ichdas irgenwie missverstanden.
Wäre echt toll, wenn man mir hierauf eine Antwort geben könnte.
Schon im Voraus Danke für die Rettung!!!
LG
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2007, 02:20
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AW: Elektriker = Erfüllungsgehilfe?

Ob ein Handwerker Erfüllungsgehilfe kann man wohl so pauschal nicht beantworten.
Wenn er für ein Unternehmen arbeitet welches Dir ggü zur installation verpflichtet ist, ist er dessen Erfüllungsgehilfe.
Wenn er aber mit Dir einen Vertrag schließt in dem er sich zur Installation verpflichtet ist er nicht Dein Erfüllungsgehilfe.
Denn ein Erfüllungsgehilfe ist sozusagen ein Mittel des Schuldners dem er sich zur erfüllung bedient...
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