Dies ist eine Diskussion zu Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? Ich habe folgendes Problem. Mein großer Zivilrechtsschein steht an und ich beschäftige mich seit Tagen mit der Hausarbeit. Das Thema findet ihr unten. Ich habe jetzt etliches gelesen, aber irgendwie will mir nicht so recht ein Einstieg gelingen. Ich denke zwar, die Arbeit und die Probleme in ihren Grundzügen auf jeden Fall erfasst zu haben, aber trotzdem kriege ich seit Tagen kein einziges Wort zu Papier. Mir fehlt es irgendwie an einem strukturierten Aufbau. Kann mir diesbezüglich jemand helfen. Ich bin ernsthaft so langsam am Verzweifeln. Jeder kleinste Hinweis ist schon Gold wert. Es soll mir auch um Gottes Willen niemand die Hausarbeit schreiben. Mir fehlt einfach der Funken, um das ganze richtig angehen zu können. Vielen Dank schonmal allen, die sich die Mühe machen und das durchlesen. Zum Sachverhalt: A möchte zum privaten Gebrauch ein neues Auto erwerben. In der Vergangenheit hatte er seine Fahrzeuge stets im Autohaus des B gekauft und dort auch warten lassen. Nun möchte er dem Autohändler X eine Chance geben. Am 13.02.2009 schließt er dort einen Kaufvertrag über einen neuen Pkw Toyota Auris zu einem Kaufpreis in Höhe von 17.500,- ab. Der Kaufvertrag wird auf Seiten des X von dem N ausgefüllt und unterschrieben, der für X und drei weitere Kfz-Händler regelmäßig gegen Provision Pkws vermittelt. N bietet A an, dass dieser den Kaufpreis im Rahmen der von X in Kooperation mit der Z-Bank angebotenen Nullprozent-Finanzierungsaktion bequem abzahlen könne. A ist darüber hocherfreut und unterzeichnet ein ihm von N vorgelegtes Vertragsformular der Z- Bank über einen Kraftfahrzeug-Finanzierungsvertrag, demzufolge die Z-Bank sofort den Kaufpreis an X zahlt und A dieselbe Summe in zwölf Monatsraten bei der Z-Bank abzutragen hat. Nach der Vereinbarung soll X der Z-Bank das Eigentum an dem Fahrzeug zunächst als Sicherheit übertragen; mit Zahlung der letzten Rate soll es an A übergehen. Außerdem vereinbaren A und N schriftlich eine Neuwagen-Garantie mit einer Laufzeit von 24 Monaten, wobei N als Vermittler für die Y-GmbH als Garantiegeberin, handelt. Nach dem Vertragstext übernimmt die Y-GmbH im Garantiefall alle erforderlichen Material- und Reparaturkosten. In das Formular dieser Garantievereinbarung trägt N die Fahrzeugdaten ein. Ferner vermerkt er, dass die nächste laut Serviceheft fällige Inspektion bei 15.000 km vorzunehmen ist. Schließlich heißt es in dem Vertrag: Der Garantieanspruch erlischt sofort, wenn die im Serviceheft vorgesehenen Inspektionen nicht durchgeführt werden. Eine Überschreitung der Wartungsintervalle um 1.000 km ist noch unschädlich. N gibt dem A seine Visitenkarte mit, auf der die Tätigkeit des N als Vermittlung von Fahrzeugen aller Art beschrieben wird. Anfang März 2009 holt A den Pkw bei X ab. Da ihm das serienmäßige Radio nicht zusagt, bestellt er bei B für 1.500 ein hochwertiges Soundsystem und lässt dieses im Mai 2009 durch B einbauen; der Einbau kostet 400 . Das ausgebaute Radio (Wert: 100 ) wird entsorgt. Am 23.10.2009, als die Temperaturen erstmals nachts unter null Grad fallen, kommt es, nachdem A mit dem Pkw bereits 17.000 km zurückgelegt hat, zu einem kapitalen Motorschaden. Eine Inspektion hat A zu diesem Zeitpunkt noch nicht vornehmen lassen. A lässt den Pkw daraufhin am nächsten Tag zu B bringen. Nachdem der Pkw dort untersucht wurde, wird A von den Mitarbeitern des B mitgeteilt, dass sich durch Kondenswasser im Motor Wasser in der Ölwanne gesammelt habe. Bei den Temperaturen unter null Grad sei das Wasser vor dem Ölsieb gefroren. Der Motor sei beim Kaltstart nicht mit Öl versorgt worden, so dass es zu dem Motorschaden gekommen sei. Die Mitarbeiter teilen dem A weiterhin mit, dass - was zutrifft - der Motorschaden durch einen technischen Fehler der fraglichen Baureihe entstanden sei. Sie erklären A auch, dass er für den Einbau eines Ersatzmotors mit Kosten in Höhe von 4.000,- rechnen müsse. Zwei Tage später stößt A in der Ostthüringer Zeitung auf einen Artikel über dieses bei Toyota-Fahrzeugen gehäuft auftretende Problem. A begibt sich daraufhin zu N und zeigt ihm den Motorschaden an. In dem Gespräch fordert er den N auf, ein neues Fahrzeug zu liefern oder den Pkw umgehend reparieren zu lassen. N lehnt beides ab. Die Lieferung eines Neuwagens sei vollkommen ausgeschlossen. Einen Anspruch auf Reparatur habe er schon deshalb nicht, weil er - was zutrifft - den im Zuge der Inspektion vorzunehmenden turnusmäßigen Ölwechsel nach 15.000 km nicht habe durchführen lassen und bei ordnungsgemäßer Durchführung von Inspektion und Ölwechsel der Schaden nicht eingetreten wäre. A wendet sich daraufhin an den Hersteller des Pkw, die T-AG, und bittet unter Hinweis auf den Zeitungsartikel um eine kulanzweise Regelung. Dies wird abgelehnt, weil A die erforderliche Inspektion nach 15.000 km Laufleistung versäumt habe. A sucht Rechtsanwalt R auf, schildert diesem die Ereignisse und bittet ihn um Rat. Im Falle eines Austauschs sei freilich das Mindeste, dass X das Soundsystem aus dem Toyota aus- und in das Ersatzfahrzeug einbaue. Erstellen Sie ein umfassendes Rechtsgutachten über die Ansprüche des A, etwaige Ansprüche von X und Z gegen A und erteilen Sie auf dieser Grundlage dem A den erwünschten Rat! |
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| AW: Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? Mmmh. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Bist Du morgen (So) in der Uni? Dann können wir uns mal besprechen, wenn Du möchtest. Die ist echt heftig, aber: Kopf hoch! Beste Grüße. |
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| AW: Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? Ich bin mittlerweile doch ein wenig fortgeschritten... Mittlerweile würde ich sie gar nicht mehr als so schwer bezeichnen. Ansprüche des A ergeben sich aus § 437. Aber eben aufpassen, was er auch tatsächlich will. So will er ja z.B. nicht vom Vertrag zurücktreten. Einen Rücktritt zu prüfen, wäre also falsch und gibt bestimmt gleich Abzug. Alternativ lässt sich aber eine Minderung prüfen. Dann natürlich noch Ansprüche aus dem Garantievertrag mit Y und aus ungerechtfertigter Bereicherung (er will ja schließlich das Radio wieder). Aber wie sieht`s mit Ansprüchen von X aus. Logischerweise würde der sein Radio ersetzt haben wollen. Aber was kommt noch in Frage? Und wie sehen die Ansprüche von Z aus? Dass A weiterhin erfüllen muss, ist klar. Gibt das Probleme, da ein Neuwagen ein neues Vertragsobjekt ist? Da steig ich grad noch nicht so richtig durch. Kannst ja mal durchfunken, wie der Stand bei dir ist. Die Zeit rinnt ja bekanntermaßen ein wenig davon... |
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| AW: Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? und was hast du mit dem N als Vermittler gemacht?der spielt ja auch eine wichtige rolle |
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| AW: Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? ja, das wird noch interessant! was habt ihr gemacht? zum einen hatte ich den gedanken, dass der darlehensvertrag zwischen A und Z unwirksam ist (Edit: § 655 b II). das hat natürlich auswirkungen auf das rechtsverhältnis zwischen beiden, da quasi kein vertrag bestünde. aber das muss ich noch nachlesen. zum anderen beschäftigt mich die frage, inwieweit N als makler dazu berechtigt ist, den kaufvertrag zu unterzeichnen. gibt`s denn nicht da schon schwierigkeiten? |
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| AW: Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? Mhh mich würde mal interessieren warum du den Rücktritt ausschließt, denn im SV steht zwar nicht, dass er zurücktreten will, es steht aber auch nicht da dass er mindern will. Soweit ich die Aufgabe verstehe soll man beides prüfen und dann sagen womit A besser dran wäre, oder ? Im Falle des Rücktritts würden sich dann natürlich noch andere Ansprüche ergeben (A möchte von Zahlungspflicht an Z befreit werden - Stichwort verbundener Vertrag) |
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| AW: Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? Stimmt... Aber das ist ja auch nicht weiter schwer, da sich Rücktritts- und Minderungsprüfung ja nicht großartig unterscheiden. |
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| AW: Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? übriegns, guckt euch mal das an.müsste euch bekannt vorkommen http://www.jurablogs.com/de/assessor...006-klausur-a2 |
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| AW: Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? nur weiter hilft es uns nicht... |
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| AW: Einstieg in die Hausarbeit gesucht? Ansprüche? aber meint ihr es geht bei der ha nur um 437 und die standardprobleme.irgend einen haken muss die ha doch haben und ich tippe mal das ses irgendwas mit N zu tun hat, denn sonst würde im text ja nicht erwähnt werden dass er ihm eine visitenkarte übergibt |
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