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Einrede des nicht erüllten Vertrages = Zurückbehaltungsrecht?

Dies ist eine Diskussion zu Einrede des nicht erüllten Vertrages = Zurückbehaltungsrecht? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 22.09.2007, 14:19
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Question Einrede des nicht erüllten Vertrages = Zurückbehaltungsrecht?

Hi Leute,

ich habe ein Problem! In der Zivilrecht Hausarbeit steht, dass Zurückbehaltungsrecht nicht zu prüfen sind.
In der Hausarbeit geht es um ein Gemälde, dass durch ein Spediteur untergegangen ist. Der Käufer muss wegen § 447 den KP trotzdem zahlen.

Jetzt ist die Frage, ob ich die Einrede des nichterfüllten Vertages gem. § 320 prüfen darf.
Das heißt, ob der Käufer einen Anspruch hat, dass der Verkäufer ihn die Forderung nach § 407 ff HGB i.V.m. §285 BGB abteten muss und er solange den KP zurückbehalten kann (Zug um Zug).
Eigentlich wäre es ja unbillig, den Käufer den KP zahlen zu lassen.
Aber ist das nicht ein Zurückbehaltungsrecht?
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