Dies ist eine Diskussion zu Einbeziehung von VOB in den Werkvertrag innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Hallo, ich habe hier einen Unternehmer der einen anderen Unternehmer mit einer Bauleistung beauftragt hat. Dieser beauftragt wiederrum einen Nachunternehmer mit Teilstücken der zu erstellenden Leistung. Später stellt sich heraus, dass der Nachunternehmer nicht ordnungsgemäß geleistet hat. Mein Problem ist nun, ob hier zwischen Besteller und Hauptunternehmer ein WV vorliegt oder ein Bauwerkvertrag unter Geltung der VOB. Für die Einbeziehung der VOB gelten wohl die gleichen VS wie für AGB ( 305 II ), aber gemäß 310 I gilt das ja nicht bei Unternehmern. Der SV macht hier nämlich keine weiteren Hinweise und daher finde ich die Geltung der VOB sehr "hineininterpretiert". LG annixx |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Einbeziehung von AGB | Bürgerliches Recht allgemein | 18.09.2008 21:58 |
| Einbeziehung der AGB in Mietvertrag? | Mietrecht | 25.01.2008 20:22 |
| Einbeziehung der VOB in den Werkvertrag | Bürgerliches Recht allgemein | 23.12.2007 20:52 |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen Einbeziehung | Bürgerliches Recht allgemein | 26.06.2006 13:05 |
| Einbeziehung formeller Aspekte | Bürgerliches Recht allgemein | 08.08.2004 15:04 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios