Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Dienstvertrag usw....

Dies ist eine Diskussion zu Dienstvertrag usw.... innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 17:53
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ikarus87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Dienstvertrag usw....

Nehmen wir folgende Fallkonstellation an:

Die Stadt A meldet 2 Angestellte zu einer Fortbildung an. Die Anmeldung erfolgt im Mai, die Fortbildung selbst soll im September von der Firma B durchgeführt werden. Bereits im Juli, also etwa 2 Monate vor dem Fortbildungsbeginn erhält die Stadt A eine Rechnung von der Firma B, mit der Aufforderung die Fortbildungskosten unverbindlich zu bezahlen (Verzugszinsen 9%).
Ist dies rechtmäßig?

Mein Ansatz:
- Dienstvertrag nach §§ 611 ff BGB
- Fälligkeit der Vergütung nach der Leistung gem. § 614 BGB
-> Forderung verfrüht und Zahlungsanspruch unbegründet (eventuelle AGB etc. nicht ersichtlich)

---> Ist der Ansatz korrekt?

Fallabwandlung:

Stadt A hat die wie oben gestellt Rechnung beglichen. Etwa 6 Wochen vor Fortbildungsbeginn will die Stadt A ihre Angestellten wieder von der Fortbildung abmelden. Dies teilt sie der Firma B mit und bittet um Rückerstattung der bereits gezahlten Fortbildungskosten. Firma B hatte im Vorfeld Hotels für die angemeldeten Fortbildungsteilnehmer gebucht und teilt der Stadt A mit, dass eine Rückerstattung der Kosten nicht möglich ist, da die Anmeldung verbindlich gewesen sei. Auf die Verbindlichkeit wurde auch im Angebotsschreiben hingewiesen (Text Angebotsschreiben: "Eine Anmeldung der Teilnahme ist bindend. Bei Nichtteilnahme werden uns (Anm.: der Firma B) vom Hotel die Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen in Rechnung gestellt).
Hat die Stadt A Anspruch auf Rückerstattung der Kosten?

---> Wie siehts hier mit einem Ansatz aus?


Danke für eure Hilfe
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Dienstvertrag und Aufwendungen Bürgerliches Recht allgemein 28.02.2010 10:36
Kündigung bei Dienstvertrag Bürgerliches Recht allgemein 05.08.2008 08:06
Dienstvertrag Arbeitsrecht 28.03.2007 00:27
Dienstvertrag Bürgerliches Recht allgemein 12.03.2004 13:22





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN