Dies ist eine Diskussion zu Buch umgetauscht, jedoch nur eine Gutschrift bekommen innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hollöchen, ich habe mir für ca. 50 Euro ein Buch gekauft, welches erst vom Verkäufer bestellt werden musste. Als ich es Tage später in Empfang nahm, bezahlte ich und schaute mir das Buch zu Hause genauer an. Als ich feststellte dass es doch nicht das richtige Werk war, habe ich versucht es umzutauschen. Leider bekam ich nur eine Gutschrft in Höhe von 50 Euro . Drei Euro wurden mir abgezogen, da das Buch bestellt werden musste.Meint ihr dass das Rechtens war, oder kann ich die Auszahlung von 50 Euro verlangen??? |
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| AW: Buch umgetauscht, jedoch nur eine Gutschrift bekommen Biite die Foren Regeln beachten. Ganz allgemein: Wenn exakt die bestellte Sache geliefert wird liegt kein SAchmangel vor. Es gibt dann weder Nachbesserungs- noch Umtauschrecht. Es ist reine Kulanz, wenn der Händler z.B. ein Buch, welches nicht gefällt, zurück nimmt. |
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