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Bitte um hilfe HA Gefährdungshaftung Tierhalterhaftung u. Betriebsgefahr Kfz

Dies ist eine Diskussion zu Bitte um hilfe HA Gefährdungshaftung Tierhalterhaftung u. Betriebsgefahr Kfz innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2006, 13:14
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Bitte um hilfe HA Gefährdungshaftung Tierhalterhaftung u. Betriebsgefahr Kfz

Bitte um hilfe HA Gefährdungshaftung Tierhalterhaftung u. Betriebsgefahr Kfz

Bitte kann mir jemand helfen suche dirngend Hilfe bei HA es geht um Gefährdungshaftung
Tierhalterhaftugn und Betriebsgefahr bei Kfz bitte bitte bruache dringend hilfe bin schon ganz schön am verzweifeln
liebe grüsse nolo
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2006, 00:16
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Cool AW: Bitte um hilfe HA Gefährdungshaftung Tierhalterhaftung u. Betriebsgefahr Kfz

Hallo
in wiefern brauchst du denn Hilfe?
Ist das so ein Fall,in dem ein Tier auf die Autobahn gerät und daurch ein Unfall verursacht wird, von dem Tierhalter aus §833Abs. 1 BGB ? Da wird die Betriebsgefahr nach dem Schaden geprüft als Verschulden ( §254 Abs. 1 BGB i.V.m. §7 Abs. 1 StVG. Alleine aus der Inbetribnahme eines Fahrzeugs ergibt sich die Haftung des KFZhalters. Exculaptionsmöglichkeit nur,wenn der KFZ-Halter beweisen kann,dass der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde.Regelmäßig nimmt die Rechtssprechung für die Betriebsgefahr eines KFZ 20-30% Haftungsbeteiligung an.Lässt sich der überwiegend "Schuldige" nicht ermitteln, wird der Schaden aufgrund der gleichartigen Betriebsgefahr 50:50 geteilt. Im Übrigen gilt die Faustregel: Je größer das Fahrzeug, desto größer die Betriebsgefahr. Demnach könnte man die Haftung bei einem Unfall zwischen LKW und PKW 2/3 zu 1/3 aufgrund der höheren Betriebsgefahr des LKW aufteilen, wenn die Verschuldensfrage nicht geklärt werden kann.
ich hoffe,dir damit geholfen zu haben
LG
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