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BGB BT Hausarbeit, Aufrechnung, Rücktritt...

Dies ist eine Diskussion zu BGB BT Hausarbeit, Aufrechnung, Rücktritt... innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 14.03.2010, 14:10
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Question BGB BT Hausarbeit, Aufrechnung, Rücktritt...

Hallo!

Ich beiße mir gerade die Zähne an meiner Hausarbeit aus.
Ich hab einen fiktiven Fall, im dem ein Künster eine Skulptur an einen Restaurantbesitzer verkauft hat. Dieser sollte im Gegenzug ein Essen im gleichen Wert liefern. Der Restaurantbesitzer hatte allerdings einen Krankheitsfall durch sein Essen, der einen Tag nach Lieferung des Essens bekannt wurde. Der Künster möchte nun das Sushi nicht mehr, da er fürchtet, es sei verdorben. Der Restaurantbesitzer jedoch nimmt es nicht zurück, weil er es für einwandfrei hält. Eine untersuchung des Essens würde mehr als das ganze Essen kosten. Dennoch fordert der Künster nun sein Geld für die Skulptur.
Zu Recht?

Ich hab §433 Abs. 2 geprüft und bin auf die Aufrechnung gestoßen. Nun meine Frage: ist die Aufrechnung durch den Rücktritt des Künsters unwirksam? Oder ist die ganze Prüfung falsch?

Bitte um schnelle Hilfe!

Danke!
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