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Anwaltsvertrag, Gutachten, Schlechtleistung, Honoraranspruch

Dies ist eine Diskussion zu Anwaltsvertrag, Gutachten, Schlechtleistung, Honoraranspruch innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2006, 16:20
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Exclamation Anwaltsvertrag, Gutachten, Schlechtleistung, Honoraranspruch

Moin, alle beisammen!

Mal folgender Fall:

Unternehmer U beauftragt Rechtsanwalt R, ein Gutachten (Betriebsumstrukturierung) zu ertsellen. R erstellt dieses mit dem Ergebnis, dass U den Betriebsrat nicht einbeziehen muss (in die Umstrukturierung). Leider hat R neueste Gesetzesänderungen nicht beachtet und U muss vor Gericht und verliert (der Betriebsrat muss doch gefragt werden...). Nun weigert sich U natürlich, das Honorar an R (€ 2.500,-) zu zahlen, weil er sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlt.

nun meine Fragen:

1. Ist dieser Vertrag zwischen U und R ein Werkvertrag?
2. Ist das fehlerhafte Gutachten eine Schlecht- oder Nichterfüllung?
3. Kann U (bzw. ist er) zurücktreten? oder hat er nur Anspruch auf Nacherfüllung (natürlich nun genauso wertlos, wie das erste Gutachten...)?
4. Ist die Nacherfüllung ggf. unmöglich und braucht U deshalb die Gegenleistung nicht zu erbringen?


wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet.
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Alt 21.02.2006, 16:39
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AW: Anwaltsvertrag, Gutachten, Schlechtleistung, Honoraranspruch

Nachtrag:

Ich frage so, weil es einige Urteile gibt, wonach der Vergütungsanspruch bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung nicht gekürzt werden oder in Wegfall geraten kann (z.B. BGH 15.07.04 - IX ZR 256/03)

http://www.recht-in.de/urteile/maste...01&u_id=113980

Dies ist doch, wenn ich das richtig sehe nur so, wenn es sich bei dem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag handelt..

Wenn also eine Herstellung eines Werkes (geistige Leistung) vorliegt und ein Werkvertrag gegeben ist, könnte ich es wie oben lösen?
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