Dies ist eine Diskussion zu Ansprüche bei Insolvenz (?) innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Ansprüche bei Insolvenz (?) Hallo zusammen, wir müssen, hier in Erlangen, für das kommende Semester folgende Hausarbeit (kleiner Schein) bearbeiten: Aurelia Ammon (A) beschließt, daß ihr Auto, ein 58'er Alfa Giulietta Spider 750 (Verkehrswert: 27.000,- ), eine Generalüberholung verdient hat. Sie fährt daher zu Theo Taugenichts (T), der ihre bevorzugte Alfa-Werkstatt betreibt, und beauftragt diesen, zu einem vereinbarten Festpreis von 8.000,- Lack, Motor und Bremsanlage zu überholen. Für die Lackierung muß T, da er über keine eigene Kabine verfügt, auf einen externen Lackierer zurückgreifen. Er wendet sich an Ludwig (L), der soeben einige Straßen weiter eine Autolackiererei eröffnet hat, und fragt an, ob er "den Wagen der A komplett neu lackieren kann". L freut sich über seinen ersten Auftrag und beginnt sofort mit der Arbeit. Wie mit T vereinbart, holt A das in neuem Glanz erstrahlende Auto direkt bei L ab. Einige Tage später übersendet L, der die ganze Zeit in der Meinung war, einen Vertrag mit A geschlossen zu haben, dieser eine Rechnung über 5.000,- für die Lackierung, wobei er 4.000,- für die geleistete Arbeit und 1.000,- für das Material berechnet. Es ist davon auszugehen, daß das geforderte Entgelt dem Verkehrswert der Arbeit entspricht. A will nicht zahlen, da sie mit T eine Festpreisvereinbarung für die gesamte Überholung habe. L möge sich an T wenden. T hat aber in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet. Da L finanziell das Wasser bis zum Hals steht, wendet er sich an seinen Rechtsanwalt und bittet diesen, alle Möglichkeiten zu prüfen, sich wegen der Lackierung an A zu halten und gegebenenfalls auch irgendwelche Erklärungen abzugeben, um doch noch zu seinem Geld zu gelangen. Bearbeitervermerk: 1. Prüfen Sie in einem vollständigen Gutachten die möglichen Ansprüche des L gegen A. 2. Angenommen, L hätte keinen Anspruch gegen A: Was kann der Rechtsanwalt raten, damit L doch noch zu seinem Geld kommt? Prüfen Sie die sich hieraus ergebenden Ansprüche in einem vollständigen Gutachten! Nun habe ich folgende Probleme 1. Was hat das ganze mit dem Delikts- und Bereicherungsrecht, das wir letztes Semster (2tes) besprochen haben, zu tun? 2. Muss A 5.000 euro an L zahlen + die 8.000 an T ODER 5.000 an L und 3.000 an T? 3. Außerdem wäre ich natürlich sehr dankbar für eine "kleine" Hilfestellung bei der Gliederung der Arbeit ![]() vielen Dank, Titus |
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| AW: Ansprüche bei Insolvenz (?) Ich sitz auch grad an der Hausarbeit und hab nicht die geringste Ahnung was ich eigentlich machen soll. Also wirklich gar keine. Bist du schon irgendwie weiter gekommen? Liebe Grüße, Daniela |
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| AW: Ansprüche bei Insolvenz (?) Ungerechtfertigte Bereicherung im Dreiecksverhältnis. Dazu gibt es jede Menge Literatur. viel Spaß dabei wünscht Remby
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Ansprüche bei Insolvenz (?) Hi Ihr, denkt Ihr auch das T falsus procurator ist? |
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| AW: Ansprüche bei Insolvenz (?) Ja also des mit dem falsus procurator stimmt auf jeden fall. Ich weiß nur nicht so ganz ob und wie ich auf die G.o.A. eingehen soll. Was gibt`s denn sonst noch für wichtige Anspruchsgrundlagen? Schadens- bzw. Aufwendungsersatz? |
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| AW: Ansprüche bei Insolvenz (?) Auf GoA wuerd ich schon deshalb eingehen, da der Sachverhalt sowenig hergibt. Mit Meinungsstreit zur Anwendbarkeit auf solche Fallkonstellationen, den ich allerdings noch nirgends gefunden hab, aber angeblich existiert so eon Streit zur Anwendbarkeit der GoA. |
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| AW: Ansprüche bei Insolvenz (?) Leider scheint meine Meinung ja kein Gewicht zu haben. Zur GoA kann ich folgendes empfehlen: Martinek - Theobald, JuS 1997. Aber das wird auch Keinen interessieren. trauriger Gruß von Remby
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Ansprüche bei Insolvenz (?) Wieso scheint deine Meinung kein Gewicht zu haben ? Was meinst Du denn, was der Prof. im zweiten Teil meint mit "irgendwelche Erklaerungen abgeben" ?????????????????????????????????????????? |
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| AW: Ansprüche bei Insolvenz (?) sorry, hab hier schon länger nicht mehr reingeschaut...ich bin jetzt fast fertig... und hab für die, die gerade erst anfangen 2 nützliche und wichtige fälle: a) der hemdenfall + b) der idealheimfall (bghz 36, s. 30) zu beiden gibts haufenweise literatur... man sieht sich im juridicum ![]() bis dann, Titus |
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