Dies ist eine Diskussion zu Ärger mit einer Beförderungsgesellschaft... innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| hallo ![]() wie der titel schon sagt: mal angenommen jemand hat sich die 50er karte dieses schienenbeförderungsunternehmens bestellt. diese wurde nach einem jahr automatisch verlängert, weil wohl die kündigung verschmissen wurde. die neue karte hat diese person jedoch nie erhalten und natürlich auch nicht gezahlt. nach einigen mahnungen hat die person eine richtigstellung per post (leider nicht per einschreiben) geschickt und um stellungnahme gebeten. jedoch kam nach weiteren 3monaten wartezeit lediglich die forderung eines inkassounternehmens über weit mehr als die hälfte des anfangs geforderten betrages. was tun? kann man dieses schreiben mit verweis auf §174/§410 bgb zurückweisen? (da keine vollmacht anbei war, weder im original, noch kopie) an wen wendet man sich am besten? muss man wirklich für nicht erbrachte leistungen aufkommen? wie reagiert man am besten? dazu sollte noch erwähnt werden: um diese zeit ist bei der betreffenden person im haus einige post verschwunden. es könnte also durchaus sein dass diese karte evtl verschickt wurde und in falsche hände geriet. dennoch: 1.sollte das betreffende unternehmen solche wichtigen sachen nicht per einschreiben verschicken? bei diesem preis sollte das doch drin sein. 2. wurde diese karte nie benutzt, was das unternehmen sicher leicht nachweisen kann. vielleicht fällt ihnen etwas dazu ein. mfg evenstar Geändert von evenstar (15.03.2008 um 18:35 Uhr). Grund: zusatz |
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| AW: Ärger mit einer Beförderungsgesellschaft... Ich verstehe das Problem nicht so ganz: der Vertrag hat sich automatisch verlängert. Punkt. Nun gut, der Vertragspartner hat die Karte nicht gekriegt. Das heißt aber nicht, dass die Verlängerung ungültig wäre. Der Vertragspartner hat nach einigen Mahnungen eine "Richtigstellung" geschrieben. Was hätte denn da drin gestanden? Dass er den Vertrag doch nicht mehr verlängern wollte? Oder dass er eine neue Karte wollte?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ärger mit einer Beförderungsgesellschaft... es wurde automatisch verlängert, obwohl fristgerecht gekündigt wurde. jedoch hat das unternehmen dies wohl übersehen? in der richtigstellung stand dann eben auch, dass fristgerecht gekündigt wurde, die karte ausserdem nie erhalten wurde, so dass der vertragspartner davon ausging dass die kündigung wirksam wäre. ausserdem erging die bitte um stellungnahme. dennoch kamen mahnungen und eben der inkassobrief an. hoffentlich ist das ein bißchen verständlicher |
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| AW: Ärger mit einer Beförderungsgesellschaft... Ach so, ich dachte, dass mit "verschmissen" gemeint war, die Kündigung wäre versäumt worden. Könnte der Kunde die Kündigung denn nachweisen?
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| AW: Ärger mit einer Beförderungsgesellschaft... leider nein, da es versäumt wurde sie per einschreiben zu schicken. gilt in diesem fall in dubio pro reo, oder sollte man die summe für die karte an das unternehmen zahlen und dem inkassounternehmen danach innerhalb der gesetzten frist (diesmal per einschreiben!) wegen formfehlers die zahlung verweigern und belegen dass man das andere bereits gezahlt hat? es ist zwar dumm für nicht erbrachte leistungen zahlen zu müssen, aber besser nur die hälfte zahlen als irgendwann einen schufa-eintrag zu bekommen. das wäre allerdings die äusserste lösung. gäbe es eine andere chance da noch irgendetwas zum guten zu wenden? |
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