Dies ist eine Diskussion zu abtretung einer forderung aus kaufvertrag / zahlungsansprüche innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| abtretung einer forderung aus kaufvertrag / zahlungsansprüche hier der beispielfall: 1. A verkauft B unter Eigentumsvorbehalt Koffer. es wird vereinbart, dass Ware im ordnungsgemäßen betrieb veräußert werden darf. Veräußert B die ware weiter, so wird A inhaber der forderungen ggü der abnehmer des B. 2. B nimmt einen Kredit bei C auf. Zur SIcherheit werden die Koffer übereignet.(C weiß von EV nichts). 3. Später veräußert B die Koffer unter EIgentumsvorbehalt weiter an D. B liefert die Koffer an D und erhält vereinbarungsgemäß 2.ooo € als anzahlung. (Gesamtbetrag der koffer 5.500€ ) Frage 1: Wer ist Eigentümer der Koffer geworden ? Da B entgegen der Vereinbarung noch nichts an A gezahlt hat, verlangt A von D Zahlung von 3.000 €, da er von B noch keinerlei Zahlung erhalten hat. Frage 2: Welche Zahlungsansprüche hat A gegen D und: Kann D die bereits an B geleistete Anzahlung zurückverlangen, wenn er an A Zahlung leisten muss ? für Lösungsvorschläe (insb. Rechtsgrundlagen) wäre ich dankbar !! |
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| AW: abtretung einer forderung aus kaufvertrag / zahlungsansprüche meine ideen zu Frage 1: Eigentum des B ? wg ev = aufschiebende bedingung --> keine dingliche Einigung, daher kein eigentumserwerb gem. § 929 S. 1 aber erwerb eines anwartschaftsrechts. EIgentum der B ? hier Sicherungseigentum ? gem. § 929, 930, 931 ->scheitert da B nicht berechtigter ist. --> aber: erwerb anwartschaftsrecht. anwartschaftsrecht kann auch ohne ermächtigung des A übertragen werden. eigentumserwerb des D: gem. § 929 S. 1 (-), da EV und somit keine Einigung. wie ist weiter zu prüfen ? b kann doch anwartschaftsrecht nicht erneut übertragen ??! |
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