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2 Fälle BGB AT :(( ICH KANN ES NICHT LÖSEN

Dies ist eine Diskussion zu 2 Fälle BGB AT :(( ICH KANN ES NICHT LÖSEN innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2007, 03:42
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2 Fälle BGB AT :(( ICH KANN ES NICHT LÖSEN

Hallo liebe Forenmitglieder...
Ich habe in der BGB AT Vorlesung 2 Fälle, die wahrscheinlich Klausur relevant sind...bitte um eure Vorschläge für den Lösungsweg....

1) T(11 Jahre alt) hat einen Emailaccount bei *******. sie bekommt eine Email in der steht als Geburtstagsgeschenk von ******* darf sie 2 Monate den *******-Club kostenfrei ausprobieren. Nach den 2 Monaten kostet es 5€ pro Monat.
T klickt auf einen Button um dieses Angebot zu nutzen, zahlt aber nach den 2 Monaten nicht die 5€ im Monat. Kurz vor Weihnachten kommt eine Mitteilung über eine Zwangsmittelandrohung von 50€.
a) Hat ******* Anspruch auf Zahlung der 50€?
b) V (Vater der T), der bisher nichts von dem Handeln der T wusste, bezahlt die 50€ weil er vor Weihnachten keine Lust auf Stress hat. Kann er die 50€ zurückverlangen?

2) H, Psychologin mit Eintrag im Branchenverzeichnis „Die gelben Seiten“, bekommt einen Anruf. Wortlaut des Telefonats: „Sie wissen ja bescheid, es geht um ihren Eintrag ins Branchenverzeichnis, ihr Abo läuft wieder ab, sie müssten das erneuern. Sollen wir ihnen die erforderlichen Unterlagen zuschicken?“ „Ja bitte“
H erhält nun eine Auftragsbestätigung und unterschreibt sie ohne sich die Mühe zu machen, diese genau zu lesen.
Kurze Zeit später bekommt sie eine Rechnung über 2800€ von der MR Telefonbuchgesellschaft, mit der sie, im Glaube bei dem Branchenverzeichnis handle es sich um „Die gelben Seiten“, einen Vertrag abgeschlossen hat.
In der Auftragsbestätigung, die von der Aufmachung der der gelben Seiten ähnelte, stand allerdings in den AGBs dass es sich bei der MR Telefonbuchgesellschaft nicht um einen Zweig der gelben Seiten handele.
Was kann H nun tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2007, 16:16
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AW: 2 Fälle BGB AT :(( ICH KANN ES NICHT LÖSEN

zu 1:

a) Minderjährigenfall, Einwilligung des gesetzlichen Vertreters fehlt, § 110 BGB "bewirkt hat" liegt nicht vor, somit kein Anspruch.
b) In der Zahlung des Vaters könnte eine Einwilligung liegen, die er wohl auch wegen Irrtum (arglistige Täuschung?) anfechten kann.

zu 2:

Anfechtung wegen Irrtum oder (möglicherweise) arglistiger Täuschung.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2007, 16:20
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AW: 2 Fälle BGB AT :(( ICH KANN ES NICHT LÖSEN

ich habe bei fall 2 jetzt mit §611 Dienstvertrag angefangen... und dann Angebot / Annahme geprüft...
oder soll ich lieber mit § 662 anfangen?? ( Ja arglistige Täuschung prüfe ich dann wegen der Anfechtung...
was soll ich mit den AGBs machen?? Fallen die wegen 305c weg??
danke !!!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2007, 16:24
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AW: 2 Fälle BGB AT :(( ICH KANN ES NICHT LÖSEN

Es sind AT-Fälle, da spielt es keine Rolle, welcher Vertrag vorliegt. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Anfechtung.
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