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Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

Dies ist eine Diskussion zu Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 13:11
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Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

B hat K ein darlehen gestellt um ein kfz zu kaufen. K bringt das kfz in die werkstatt zu W. dieser repariert und stellt die rechnung. K kann nicht zahlen. B kündigt dann auch das darlehen und verlangt das sicherungsübereignete kfz von W heraus. W will das kfz erst rausrücken, wenn die rechnung gelöhnt wird.

die fallfrage ist lediglich, ob das herausgabebegehren der B erfolg hat.

so, da prüf ich jetzt einfach mal 985... ich prüfe recht zum besitz, wird alles abgelehnt (alles unter "anspruch entstanden")

dann kommt anspruch untergegangen (isser nicht) und unter anspruch durchsetzbar würde ich das zurückbehaltungsrech des W nach 1000 BGB prüfen. wie genau bring ich das denn ein? und wie mach ich das mit den verwendungen? (es geht sowohl um notwendige, als auch nützliche verwendungen bzw. luxusverwendungen).... wenn das hier nicht reinpasst, dann ists ja quasi umsonst?! die fallfrage fragt ja nur nach den ansprüchen der B auf herausgabe....


die zeit drängt und ich häng total fest
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 13:34
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AW: Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

Ist doch so weit alles in Ordnung.

Die Frage der Verwendungen und deren Ersatzfähigkeit wird iRv § 1000 thematisiert.

Zitat:
Zitat von holly82
und wie mach ich das mit den verwendungen? (es geht sowohl um notwendige, als auch nützliche verwendungen bzw. luxusverwendungen)....
__________________

Gruß
Augustus
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 14:13
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AW: Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

ja danke, habs auch gerade gefunden.... aber wenn man panik schiebt, weil die zeit drängt, dann übersieht man gern einiges

fällt euch zu obigem sachverhalt sonst noch eine agl als herausgabeanspruch ein, außer 985??
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  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 14:33
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AW: Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

hey,
ich glaub dein fall ist der totale klassiker,
(studienkommentare? oder fallbücher ?)
viel glück noch
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  #5 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 16:33
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AW: Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

Zitat:
Zitat von oxbienxo
hey,
ich glaub dein fall ist der totale klassiker,

Das ist er in der Tat. Es lassen sich mit Sicherheit unzählige Fälle und Erläuterungen dazu finden. Läßt sich also bestimmt sehr schnell abhandeln.
__________________

Gruß
Augustus
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  #6 (permalink)  
Alt 06.10.2007, 20:58
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AW: Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

dann bin ich wohl zu blind aber so richtig bahnbrechender erkenntnisse hab ich noch nicht machen können (oder bin bloß zu doof )

muss das ganze krams aber donnerstag abgeben und es gibt noch 2 andere gebiete (ne abwandlung und nen ganz anderer komplex) zu prüfen...
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  #7 (permalink)  
Alt 07.10.2007, 10:55
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AW: Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

Ach du Schei*e.....

Da hast noch so einiges vor Dir. Ich habe leider keinerlei Bücher etc. bei mir, sonst würde ich ja mal nachsehen, wo Du am besten etwas findest. Im Gursky Klausurenkurs müßte sich dazu aber mit ziemlicher Sicherheit etwas finden lassen. Würde mich wundern, wenn nicht.
__________________

Gruß
Augustus
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Alt 07.10.2007, 11:03
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AW: Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

sehr motivierend schlafen und essen gehört derzeit auch nicht gerade zu meinen primärbedürfnissen

ich bin fleißig am googeln....
muss aber gestehen, dass ich nicht in die uni bibo gehe... hab da so einen geheimtipp, da stehen zwar keine fallbücher, dafür sitz ich da allein und hab von den kommentaren immer die neueste auflage in bester verfassung für mich allein... da hab ich einfach mehr ruhe....

nun denn *nochnetassekaffeehinterkipp* nächste woche kann ich erstmal schlafen.... (und mich dann wieder um pferd xyz kümmern )
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  #9 (permalink)  
Alt 07.10.2007, 11:08
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AW: Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

Ich kannte auch so einige Kandifaten, die in der letzten Woche vor Abgabe keine Zeit mehr zum Schlafen hatten. Ne Freundin von mir hat die Nacht unmittelbar vor Abgabe nach einer WOche ohne Schlaf durchgearbeitet, wollte sich dann mal kurz 10 Minuten hinlegen, als es 6 Uhr war.... Als sie aufwachte war mittag und die Abgabefrist abgelaufen

Sieh Dich also vor!

Ich würde zwecks Fallbücher aber in jedem Fall mal in die Unibibliothek gehen. Das dürfte sehr hilfreich sein. Kannst ja das Zeug kopieren udn wieder an deinen Geheimplatz gehen.

Und jetzt weiß ich auch wieder, wieso mir Dein Name so bekannt vorkam.... das Pferd
__________________

Gruß
Augustus
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Alt 07.10.2007, 11:13
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AW: Zurückbehaltungsrecht, Verwendungsersatzanspruch, wie im Prüfschema einbringen?

die letzte nacht schlafe ich auch grundsätzlich nicht....
aber ich bin mir dennoch sicher, dass ich diese ha ein zweites mal schreiben darf/muss

und ja, das mit dem pferd hat mich auch aus der bahn geworfen...

und die unibibo: weiß nicht, ob ich das noch schaffe... sind 90 km einfache fahrt...

fallbücher hab ich schon hier auf meinem tisch, aber nicht den gursky... hab jetzt allerdings eins gefunden, das war dazwischengerutscht... und da steht einiges drinnen..... aber das hat mich noch mehr schockiert könnte der tag jetzt nichtmal 30 stunden haben? oder wenigtens ne stunde mit der zeitumstellung könnte mir helfen....

genug gelabert, wieder ran an die arbeit....
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