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ZPO + Herausgabeanspruch

Dies ist eine Diskussion zu ZPO + Herausgabeanspruch innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 23.07.2007, 15:59
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ZPO + Herausgabeanspruch

Hallo zusammen,

da ich auf Grund eines Uni-wechsels noch nicht an einer ZPO-Vorlesung teilnehmen konnte, aber trotzdem gerne den großen Schein im Zivilrecht machen würde, brauche ich leichte Unterstützung.

Frage:
Wenn ein Gerichtsvollzieher ein Bild pfändet und man dann als Schuldner versucht gegen den Gläubiger einen Herausgabeanspruch geltend zu machen, brauche ich dann nur den §985 BGB oder spielen Normen aus der ZPO noch eine Rolle?

Danke im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 23.07.2007, 16:21
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AW: ZPO + Herausgabeanspruch

Hier sind die Normen der ZPO einschlägig.

Wenn ich den Sachverhalt hier richtig verstanden habe, wäre das ein Fall für die Drittwiderspruchsklage. § 771 ZPO.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.07.2007, 17:45
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AW: ZPO + Herausgabeanspruch

Fantastisch!
Das ging ja fix, vielen Dank. Ich werde mir die Norm morgen direkt zu Gemüte führen und dann schauen, ob das meine Frage in vollem Umfang beantwortet hat.

Vielen Dank nochmal.
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