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Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße

Dies ist eine Diskussion zu Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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Alt 22.02.2007, 15:46
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Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße

Tag zusammen. Ich würde mich sehr über einen Gedankenaustausch zu folgender HA freuen:

Der in Düsseldorf wohnende E ist Eigentümer eines Hausbootes, das im Duisburger Hafen
liegt. Während eines Telefonats mit seiner Tochter (T), die in Bonn Medizin studiert, bittet
diese den E darum, ihr und ihrem Freund (F) für den Sommerurlaub das Hausboot für eine
Fahrt auf dem Rhein zur Verfügung zu stellen. E signalisiert sein grundsätzliches
Einverständnis, möchte sich jedoch vor einer endgültigen Entscheidung einen persönlichen
Eindruck von F verschaffen, da er ihn bislang nicht kennt. T hatte ihn erst kurz zuvor auf
einer Party in Bonn kennen gelernt.

T und F fahren im März mit dem Zug von Bonn nach Düsseldorf und müssen dazu in Köln
umsteigen. Da der Zug von Köln nach Düsseldorf Verspätung hat, entschließen sich F und T,
die Wartezeit in einer typischen „Kölsch-Kneipe“ zu verbringen. Auf der Speisekarte liest F,
der auf Rügen geboren sowie aufgewachsen und erst kürzlich nach Bonn gezogen ist, unter
der Überschrift „Späte Kleinigkeiten“ u.a.: „Halve Hahn - € 4,50“. F denkt, es handele sich
um ein halbes Hähnchen und erklärt sich die Schreibweise mit dem Kölner Dialekt. Er gibt
seine Bestellung beim Wirt (W) mit den Worten auf: „Ich möchte einen halve Hahn“. Als F
kurz darauf eine Scheibe Schwarzbrot mit einem besonderen Hartkäse serviert bekommt und
auf Nachfrage von W erfährt, dass es sich um eine typische Kölner Spezialität handelt, fühlt
sich F getäuscht und lässt das Essen in die Küche zurückgehen. Nur auf Drängen der T ist F
bereit, das Essen, bei dem W 20% Gewinn erzielt, zu bezahlen, kündigt jedoch an, er werde
rechtliche Schritte gegen W einleiten. Wegen der Täuschung halte er den Vertrag für „null
und nichtig“.

Der Besuch bei E in Düsseldorf verläuft für T und F erfolgreicher. Auf Nachfrage des E
erklärt F wahrheitsgemäß, dass er als „Mensch von der Küste“ selbstverständlich ebenso wie
T Inhaber eines Bootsführerscheines sei. E überlässt T und F daraufhin für den 15. Juli bis 15.
August sein Hausboot. Nachdem T und F ihren Sommerurlaub in Duisburg angetreten und
mit dem Hausboot abgelegt haben, erhält T auf der Höhe von Düsseldorf die Nachricht, dass
E schwer verletzt im Düsseldorfer Universitätsklinikum liegt. T legt daraufhin in Düsseldorf
an, geht von Bord und bittet F, der das Hausboot bislang nicht selbst fuhr, zunächst alleine
weiterzufahren. Sie werde später wieder an Bord kommen. F ist erfreut über das Vertrauen
und fährt alleine weiter. Wenig später kollidiert er infolge leichter Fahrlässigkeit mit einem
anderen Boot, wodurch das Hausboot des E, das einen Wert von 30.000,- € hatte, zerstört
wird.

1. E verlangt von F Zahlung in Höhe von 30.000,- €.
2. F verlangt von W Rückzahlung von 4,50 €.
Zu Recht?

Vielleicht mag der ein oder andere ja mal seinen Senf dazugeben

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Im übrigen: Täuscht mich mein Gefühl, oder ist die Hausarbeit sehr einfach?

Desweiteren:

Im ersten Teil: Klare Problematik im Bereich des Vertragsschluß beim Irrtum über den "Halven Hahn", dann die entsprechenden Anfechtungen durchgehen mit Schadensersatzanspruch nach der Anfechtung.

Im zweiten Teil: Ansprüche aus der Leihe des Bootes und aus unerlaubter Handlung bei der Beschädigung des Bootes

Übersehe ich etwas grundlegendes?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2007, 16:26
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AW: Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße

Nö, das passt schon; naja, die Haftungsprivilegierung bei der Leihe...ist aber eindeutig.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2007, 17:51
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AW: Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße

Was ich etwas seltsam finde, ist die Fragestellung:

Der Gast möchte ja sein Geld vom Wirt zurück. Prüfe ich dennoch einfach nach der normalen Reihenfolge a la Vertrag entstanden, untergegangen etc. - denn eigentlich prüfe ich ja damit den Anspruch des Wirtes?

Ferner noch eine weitere Frage: Ergibt sich der Schadensersatz bei der Leihe durch Pflichtverletzung schlicht durch §§603, 280 I ?

Und letzlich: Wie baue ich das Dreipersonenverhältniss zwischen dem Verleiher und den beiden Entleihern ein?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 17:11
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AW: Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße

Ich schätze, die Problematik liegt auch beim §346 i.V.n. der Anfechtung. Wie baut man sowas geschickt auf?
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