Dies ist eine Diskussion zu Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße Tag zusammen. Ich würde mich sehr über einen Gedankenaustausch zu folgender HA freuen: Der in Düsseldorf wohnende E ist Eigentümer eines Hausbootes, das im Duisburger Hafen liegt. Während eines Telefonats mit seiner Tochter (T), die in Bonn Medizin studiert, bittet diese den E darum, ihr und ihrem Freund (F) für den Sommerurlaub das Hausboot für eine Fahrt auf dem Rhein zur Verfügung zu stellen. E signalisiert sein grundsätzliches Einverständnis, möchte sich jedoch vor einer endgültigen Entscheidung einen persönlichen Eindruck von F verschaffen, da er ihn bislang nicht kennt. T hatte ihn erst kurz zuvor auf einer Party in Bonn kennen gelernt. T und F fahren im März mit dem Zug von Bonn nach Düsseldorf und müssen dazu in Köln umsteigen. Da der Zug von Köln nach Düsseldorf Verspätung hat, entschließen sich F und T, die Wartezeit in einer typischen Kölsch-Kneipe zu verbringen. Auf der Speisekarte liest F, der auf Rügen geboren sowie aufgewachsen und erst kürzlich nach Bonn gezogen ist, unter der Überschrift Späte Kleinigkeiten u.a.: Halve Hahn - 4,50. F denkt, es handele sich um ein halbes Hähnchen und erklärt sich die Schreibweise mit dem Kölner Dialekt. Er gibt seine Bestellung beim Wirt (W) mit den Worten auf: Ich möchte einen halve Hahn. Als F kurz darauf eine Scheibe Schwarzbrot mit einem besonderen Hartkäse serviert bekommt und auf Nachfrage von W erfährt, dass es sich um eine typische Kölner Spezialität handelt, fühlt sich F getäuscht und lässt das Essen in die Küche zurückgehen. Nur auf Drängen der T ist F bereit, das Essen, bei dem W 20% Gewinn erzielt, zu bezahlen, kündigt jedoch an, er werde rechtliche Schritte gegen W einleiten. Wegen der Täuschung halte er den Vertrag für null und nichtig. Der Besuch bei E in Düsseldorf verläuft für T und F erfolgreicher. Auf Nachfrage des E erklärt F wahrheitsgemäß, dass er als Mensch von der Küste selbstverständlich ebenso wie T Inhaber eines Bootsführerscheines sei. E überlässt T und F daraufhin für den 15. Juli bis 15. August sein Hausboot. Nachdem T und F ihren Sommerurlaub in Duisburg angetreten und mit dem Hausboot abgelegt haben, erhält T auf der Höhe von Düsseldorf die Nachricht, dass E schwer verletzt im Düsseldorfer Universitätsklinikum liegt. T legt daraufhin in Düsseldorf an, geht von Bord und bittet F, der das Hausboot bislang nicht selbst fuhr, zunächst alleine weiterzufahren. Sie werde später wieder an Bord kommen. F ist erfreut über das Vertrauen und fährt alleine weiter. Wenig später kollidiert er infolge leichter Fahrlässigkeit mit einem anderen Boot, wodurch das Hausboot des E, das einen Wert von 30.000,- hatte, zerstört wird. 1. E verlangt von F Zahlung in Höhe von 30.000,- . 2. F verlangt von W Rückzahlung von 4,50 . Zu Recht? Vielleicht mag der ein oder andere ja mal seinen Senf dazugeben ![]() -------------------------------------------------------------------------------------------------- Im übrigen: Täuscht mich mein Gefühl, oder ist die Hausarbeit sehr einfach? Desweiteren: Im ersten Teil: Klare Problematik im Bereich des Vertragsschluß beim Irrtum über den "Halven Hahn", dann die entsprechenden Anfechtungen durchgehen mit Schadensersatzanspruch nach der Anfechtung. Im zweiten Teil: Ansprüche aus der Leihe des Bootes und aus unerlaubter Handlung bei der Beschädigung des Bootes Übersehe ich etwas grundlegendes? |
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| AW: Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße Nö, das passt schon; naja, die Haftungsprivilegierung bei der Leihe...ist aber eindeutig. |
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| AW: Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße Was ich etwas seltsam finde, ist die Fragestellung: Der Gast möchte ja sein Geld vom Wirt zurück. Prüfe ich dennoch einfach nach der normalen Reihenfolge a la Vertrag entstanden, untergegangen etc. - denn eigentlich prüfe ich ja damit den Anspruch des Wirtes? Ferner noch eine weitere Frage: Ergibt sich der Schadensersatz bei der Leihe durch Pflichtverletzung schlicht durch §§603, 280 I ? Und letzlich: Wie baue ich das Dreipersonenverhältniss zwischen dem Verleiher und den beiden Entleihern ein? |
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| AW: Zivilrecht Übung: Hausarbeit - Denkanstöße Ich schätze, die Problematik liegt auch beim §346 i.V.n. der Anfechtung. Wie baut man sowas geschickt auf? |
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