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wirksamer Widerruf -->Herausgabeanspruch?

Dies ist eine Diskussion zu wirksamer Widerruf -->Herausgabeanspruch? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2007, 02:13
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Question wirksamer Widerruf -->Herausgabeanspruch?

hi,
steh grad total auf dem Schlauch und weiß einfach nicht wie ich das anpacken muss.

Käufer K kauft im Fernabsatz eine Bohrmaschine von V.
Vertrag ist wirksam zustandegekommen.
K hat seine WE jedoch wirksam widerrufen (Kaufpreis wurde noch garnicht bezahlt)
K hat den Griff der Bohrmaschine beschädigt.
Jetzt die Frage, aus was kann V die Bohrmaschine herausverlangen?
Nach §357 gelten für den Widerruf die Regeln des § 346.
1.)Herausgabe aus § 346I ?
Hat V dann einen Herausgabeanspruch aus §346 I (Ist das überhaupt eine Anspruchsgrundlage für Herausgabe?)
2.) Anspruch aus § 812 oder 985?
Glaub mich erinenr zu können das ein Widerruf das Eigentum an sich nicht mehr ändert-- also 985 garnicht anwenbar oder ist Eigentum erst garnicht an K übergegangen weil er die Rechnung noch nicht bezahlt hat??

Weiß im Moment garnicht mehr weiter.
Bitte um jegliche Art von Hilfe...
Danke schon im voraus.
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