Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wie fechtet man eine Anscheinsvollmacht an?

Dies ist eine Diskussion zu Wie fechtet man eine Anscheinsvollmacht an? innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2007, 14:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 8
Keine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dancing hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Wie fechtet man eine Anscheinsvollmacht an?

Wie fechtet man eine Anscheinsvollmacht an ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 21:29
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 57
Keine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie fechtet man eine Anscheinsvollmacht an?

1. es heisst ficht oder wird angefochten. sorry^^
2. wohl gar nicht. es ist ja keine WE sondern ein Rechtsschein.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 21:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Wie fechtet man eine Anscheinsvollmacht an?

Genau den 2. Punkt möchte man ja mE durch die Anfechtung beweisen / geklärt wissen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2007, 00:03
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 292
100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Wie fechtet man eine Anscheinsvollmacht an?

Es gibt im Schrifttum eine Diskussion, ob man die Duldungsvollmacht analog der §§ 119 ff. anfechten kann. Was in jedem doch recht guten Buch nachzulesen sein wird. Jedoch bei der Anscheinsvollmacht ist mir nichts dergleichen bekannt. Denn sie beruht auf reiner Fahrlässigkeit des Vertretenen und eben auf Rechtsschein und auf keiner irgendwie gearteten WE.

In einem Gutachten kann man das ganze nur so lösen, indem man entgegen der h.M. und einer Minderheitsauffassung im Schrifttum folgend die Anscheinsvollmacht ablehnt mit entsprechend guter Argumentation verneint; ansonsten ist mir da wenig von Anfechtung bekannt, lasse mich aber gerne von anderen Personen eines besseren belehren, wenn sie eine Stimme hierfür in der Literatur kennen, die das fordern würde...
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 19:38
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 57
Keine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dierochade hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie fechtet man eine Anscheinsvollmacht an?

habs nachgeschaut: das ganze ist wohl streitig, vgl pldt § 173 Rn 19 mit verweis soergel § 167 rn 22; vlt da mla schuauen.
aber für die anscheinsvollmacht wird vorwiegend die möglichkeit der anfechtung verneint, das weiss ich noch von hemmer. argumente (von mir erdacht):eine rückwirkende beseitigung ist unmöglich. ein rechtsschein ist doch ein rein tatsächlicher Vorgang und grundverschieden von der willenserklärung.

ich glaube kaum, dass der ersteller der klausur je den anfechtungsweg eingeschlagen sehen will!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 23:29
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 292
100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Wie fechtet man eine Anscheinsvollmacht an?

Jo und dieses Argument, welches durchaus auch bei der h.M. zu finden ist, ist eigentlich auch recht gut.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Anscheinsvollmacht Bürgerliches Recht allgemein 24.03.2010 12:24
Anscheinsvollmacht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 24.03.2010 11:35
Anscheinsvollmacht und Untervollmacht Bürgerliches Recht allgemein 24.03.2010 11:15
Falscher Preis: Online-Verkäufer fechtet an - Wer zahlt Rücksendekosten? Internetrecht 21.10.2005 07:46





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN