Dies ist eine Diskussion zu Wertersatz bei Sicherungsübereignung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wertersatz bei Sicherungsübereignung Hallo, kurz mal der SV: F kauft bei V eine Sache. Hiefür nimmt er ein Darlehen bei der Bank auf. Die Sache wird bis zur vollständigen Bezahlung an die Bank sicherungsübereignet. F zahlt die erste Rate pünktlich. Danach stellt er die Zahlung ein. Nun verlangt die Bank Wertersatz für die Sache. Habe schon mal angefangen zu prüfen. Besteht überhaupt eine Vindikationslage zum Zeitpunkt der Nutzungsziehung. Ich würde denken, ja. Aber wie sieht es dann mit der Bösgläubigkeit aus? Hat die Bank überhaupt Anspruch auf Wertersatz? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. |
| |||
| AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung Hallo, die Bank kann die Sache als Eigentümer freihändig verwerten, mehr nicht. Erlöst sie mehr als die Restschuld, muß sie den Übererlös auskehren.
__________________ Gruß Volker H. Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt |
| |||
| AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung Also kann sie kein Wertersatz bzw. Nutzungherausgabe nach § 987 BGB verlangen? Wie prüfe ich dies am besten? |
| |||
| AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung Was soll "Wertersatz" und "Nutzungsherausgabe" sein"?
__________________ Gruß Volker H. Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt |
| |||
| AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung Siehe § 100 BGB.(Vorteile für den Gebrauch einer Sache) |
| |||
| AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung Die Bank kann ihr Darlehen zurückverlangen. Dazu steht ihr das Sicherungsgut zur Verfügung. Z.B. kann sie die von der Maschine hergestellten Produkte verkaufen. Insofern kann die Bank auch die Früchte verlangen. Das wären dann die Gebrauchsvorteile.
__________________ Gruß Volker H. Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt |
| |||
| AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung Danke erst mal. Aber es hilft immer noch nicht für meinen Prrüfungsaufbau. |
| |||
| AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung weiß jemand vielleicht weiter? |
| |||
| AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung Ja die Sache ist kaputt und damit wertlos. Die F hat aber kein verschulden an dem Schaden. Somit konnte die F auch keine Nutzungen ziehen. Damit könnte B auch kein Wertersatz verlangen oder? |
| |||
| AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung Aber ab dem Zeitpunkt der Nichtzahlung ist er doch kein berechigter Besitzer mehr oder? Was muss ich bei Wertersatz prüfen, auch den Schadensersatz oder gehört der nicht dazu? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Sicherungsübereignung? | Bürgerliches Recht allgemein | 05.05.2010 16:37 |
| Eigentumsvorbehalt / Sicherungsübereignung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 10.03.2010 10:06 |
| Sicherungsübereignung/Übersicherung | Bürgerliches Recht allgemein | 09.12.2007 20:55 |
| Sicherungsübereignung | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 05.07.2006 11:57 |
| Sicherungsübereignung | Bürgerliches Recht allgemein | 06.03.2005 15:05 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios