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Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Dies ist eine Diskussion zu Wertersatz bei Sicherungsübereignung innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 16:08
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Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Hallo,

kurz mal der SV:

F kauft bei V eine Sache. Hiefür nimmt er ein Darlehen bei der Bank auf. Die Sache wird bis zur vollständigen Bezahlung an die Bank sicherungsübereignet.

F zahlt die erste Rate pünktlich. Danach stellt er die Zahlung ein. Nun verlangt die Bank Wertersatz für die Sache.

Habe schon mal angefangen zu prüfen. Besteht überhaupt eine Vindikationslage zum Zeitpunkt der Nutzungsziehung. Ich würde denken, ja. Aber wie sieht es dann mit der Bösgläubigkeit aus?
Hat die Bank überhaupt Anspruch auf Wertersatz?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 16:18
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AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Hallo,

die Bank kann die Sache als Eigentümer freihändig verwerten, mehr nicht. Erlöst sie mehr als die Restschuld, muß sie den Übererlös auskehren.
__________________
Gruß
Volker H.
Wenn Sie mich verstanden haben,
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  #3 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 16:33
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AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Also kann sie kein Wertersatz bzw. Nutzungherausgabe nach § 987 BGB verlangen?

Wie prüfe ich dies am besten?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 16:37
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AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Was soll "Wertersatz" und "Nutzungsherausgabe" sein"?
__________________
Gruß
Volker H.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 16:46
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AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Siehe § 100 BGB.(Vorteile für den Gebrauch einer Sache)
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  #6 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 16:49
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AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Die Bank kann ihr Darlehen zurückverlangen. Dazu steht ihr das Sicherungsgut zur Verfügung. Z.B. kann sie die von der Maschine hergestellten Produkte verkaufen. Insofern kann die Bank auch die Früchte verlangen. Das wären dann die Gebrauchsvorteile.
__________________
Gruß
Volker H.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 17:01
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AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Danke erst mal. Aber es hilft immer noch nicht für meinen Prrüfungsaufbau.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 20:09
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AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung

weiß jemand vielleicht weiter?
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  #9 (permalink)  
Alt 07.09.2008, 17:44
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AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Ja die Sache ist kaputt und damit wertlos. Die F hat aber kein verschulden an dem Schaden.

Somit konnte die F auch keine Nutzungen ziehen. Damit könnte B auch kein Wertersatz verlangen oder?
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  #10 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 18:47
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AW: Wertersatz bei Sicherungsübereignung

Aber ab dem Zeitpunkt der Nichtzahlung ist er doch kein berechigter Besitzer mehr oder?

Was muss ich bei Wertersatz prüfen, auch den Schadensersatz oder gehört der nicht dazu?
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