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Welche Norm findet Anwendung §4 46 S3 mit §§ 293ff

Dies ist eine Diskussion zu Welche Norm findet Anwendung §4 46 S3 mit §§ 293ff innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2007, 19:55
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Welche Norm findet Anwendung §4 46 S3 mit §§ 293ff

Hi Leute,

komme mal wieder nicht weiter, wenn man also von einem Werklieferungsvertrag nach § 651 S 3 ausgeht und der Gläubiger sich im Annahmeverzug befindet muss ich dann nur den § 446 S3 oder muss dieser mit den §§ 293ff kombiniert werden?

Also im SV ist eine Bringschuld vereinbart, jedoch ist der Gläubiger nicht da und der Schuldner gibt Sache beim Nachbarn ab, welche dann verdirbt. Abgemacht war eine Uhrzeit die der Gläubiger halt nicht einhielt. Wie gehe ich jetzt da richtig vor, denn beim Bücher durchwälzen habe ich nichts brauchbares gefunden.

Hoffentlich könnt ihr mir wiedermal weiter helfen.
Danke euch

Gruß
VIT23
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2007, 21:50
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AW: Welche Norm findet Anwendung §4 46 S3 mit §§ 293ff

Naja, ohne § 293 ff kann es schlecht gehen: § 446 S. 3 kann und will ja nicht bestimmen, wann Annahmeverzug vorliegt; er hat dies vielmehr zur Voraussetzung. Bevor die Folge des § 446 S. 3 bejaht werden kann, muß also zwangsweise der Annahmeverzug geprüft und bejaht werden.

Grüße
Augustus
__________________

Gruß
Augustus
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2007, 13:00
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AW: Welche Norm findet Anwendung §4 46 S3 mit §§ 293ff

Danke dir
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2007, 19:40
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AW: Welche Norm findet Anwendung §4 46 S3 mit §§ 293ff

Gern geschehen!
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Gruß
Augustus
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