Dies ist eine Diskussion zu Welche AGL bei SE nach Rücktritt aufgrund eines Mangels innerhalb des Forums Zivilrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo, ich bin momentan verwirrt, wie ich eine Prüfung des SE nach Rücktritt aufbaue. Zum Sachverhalt: K und V schließen Kaufvertrag, nach kurzer Zeit treten Mängel an der Kaufsache auf, K fordert V dann zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung auf. V verweigert jedoch gem. § 439 III BGB und sagt, die andere Art (Neulieferung) sei gem. § 275 I unmöglich. V bietet Minderung oder Rücktritt an. Schließlich sind sich V und K über Rücktritt einig, anschließend will K aber SE. Meine Frage lautet: Geht der SE nach Rücktritt nur über §§280I,III, 281 BGB oder muss ich über den §§437 Nr.3, 280, 281 BGB einsteigen (oder sogar über §§326ff. BGB)??? Und an welcher Stelle spreche ich die Verweigerung der Nacherfüllung und die Unmöglichkeit andererseits an, es sind doch zwei verschiedene Problematiken- was passiert überhaupt, wenn keine Art der Nacherfüllung erfolgt? Wenn jemand eine Idee hat, auch wenn nicht 100% sicher, wäre ich sehr dankbar, leide nämlich aktuell unter akktuer AGL-Verwirrung |
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